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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 20.07.2009, 22:17
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Beiträge: 3
Frage Zuschuss zum Arbeitslosengeld I

Hallo,

ich habe folgende Frage. Mein Freund und ich wollen dieses Jahr noch zusammen ziehen. Nun ist er aber arbeitslos geworden und ich frage mich ob er den Umzug vom Arbeitsamt genehmigen lassen muss? Die Kosten hierfür bezahle ich. Und dann würde ich noch gerne folgendes wissen mein Freund bekommt ca. 600€ ALG I und soll die Hälfte der anfallenden Kosten für die Miete etc übernehmen. Da alleine die Miete knapp 600€ beträgt, würde ich gerne wissen ob er für sich noch einen Zuschuss beantragen kann. Und ab wann wird denn das Zusammenleben als Lebensgemeinschaft bezeichnet? Also würde denn direkt an dem Tag wenn wir zusammen ziehen mein Gehalt voll angerechnet werden und könnte er dann weder Zuschuss noch Wohngeld für sich beantragen?

Vielen Dank schon mal und LG
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  #2  
Alt 20.07.2009, 23:11
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Beiträge: 1.122
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Hi,

beim ALG I Bezug benötigt dein Freund keine Zustimmung zum Umzug.

Das interessiert die Arbeitsagentur nur insoweit, dass er seine neue Anschrift angeben muss. Ansonsten bekommt er kein ALg I mehr.

Meldepflicht

Das bedeutet aber auch, beim ALG I gibt es keine Zuschüsse zur Miete. Das gibt es nur beim ALG II.

Auch die Frage zur BG ( Lebensgemeinschaft ) stellt sich erst beim ALG II.

Da gibt es eine max. Schonfrist von ein Jahr, kann aber auch weniger sein. Kommt halt auf den Einzelfall an.

Nachlesen kann man das in den Durchführungshinweisen zu § 7 SGB II der Arbeitsagentur, ab 3.

Bedarfsgemeinschaft
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 21.07.2009, 00:17
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Zitat:
Zitat von Bina19484 Beitrag anzeigen
Da alleine die Miete knapp 600€ beträgt, würde ich gerne wissen ob er für sich noch einen Zuschuss beantragen kann
Dabei stellt sich auch die Frage ob die Miete nach qm und Höchstgrenze für euch 2 Personen überhaupt angemessen ist. (2 pers. 60qm)
Ihn werden sicherlich nur 50% der angemessenen Höchstmiete für 2 Personen angerechnet werden.
Wobei man bei einen Zusammenzug zumeist von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und somit dein Einkommen nach Abzug des Freibetrages auch angerechnet wird.

- der nachtvogel -
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  #4  
Alt 21.07.2009, 07:17
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Beiträge: 3
Frage Noch ne Frage

Erst mal danke für die Antwoten ich habe mir das mal angeschaut und folgendes gefunden:

als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
  1. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
  2. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
  3. eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem ge-meinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdi-gung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Personen
  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.
Da wir aber noch dann ja erst zum ersten Mal zusammen ziehen wäre ich ja in diesem Sinne noch kein "Partner".

Und mich wundert es zu hören dass man bei ALG I keine Zuschüsse bekommt. Denn was machen die jenigen die so wenig ALG I bekommen dass Sie noch nicht mal das Minimun haben?

LG
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  #5  
Alt 21.07.2009, 07:53
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.576
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Selbstverständlich könnt Ihr ALG II beantragen (oder alternativ Wohngeld). Man wird Euch dann als Bedarfsgemeinschaft einstufen und gemeinsam berechnen. Wenn Du der Meinung bist, Ihr bildet keine BG, dann seid IHR in der Beweispflicht. Ihr müsst dem Amt also beweisen, dass Ihr nicht gemeinsam wirtschaftet (als bspw. jeder getrennt einkauft, wäscht, etc), was in einer normalen Partnerschft wol kaum derFall sein wird, oder?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #6  
Alt 21.07.2009, 08:05
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Beiträge: 3
Frage das würde dann wohl heissen...

dass ich für meinen Freund aufkommen muss obwohl wir nicht einmal verheiratet sind?!
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  #7  
Alt 21.07.2009, 09:55
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.576
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Ja, das heisst es. Du kannst Dich dazu im Unterforum Bedarfsgemeinschaft auch zusätzlich belesen.
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Grüsse,

Mandy

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Stichworte
alg i, lebensgemeinschaft, zuschuss

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