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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo. Mein Arbeitsvertrag lief aus und nun bin ich seit 5 Mon. arbeitslos . Ich bekomme nur ca. 210 € Arbeitslosengeld im Monat. Seit einem Jahr wohne ich in einer WG mit einem befreundeten Ehepaar, kann aber nicht mal mehr Miete zahlen, da das ALG nur fürs notwendigste reicht, sprich essen und trinken. Kann das denn stimmen? Die Summe liegt ja noch unter dem Hartz 4 Satz. Was könnte ich noch tun .. (außer Arbeit suchen) ?Danke in Voraus |
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#2
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| Alg2 aufstockend beantragen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| geh dringend los und besorg dir ergänzend alg II |
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#4
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| @lalala: das schrieb doch nun Jette bereits!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Vielleicht ein guter Tipp: Das gibt es in dieser Situation vermutlich erst ab Tag der Antragstellung - also jeder Tag zählt! Dabei bedeutet: Es gilt die Aussage, z.B. noch heute per E-Mail: "Ich, Herr ... , geboren am xx.xx.xxxx stelle einen Antrag auf Leistungen nach SGB II" beim zuständigen Amt - spätestens aber morgen (zusätzlich) persönlich. Das Nachreichen erforderlichen Unterlagen erfolgt dann später. |
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#6
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| Wieso sagt einem der zuständige Sachbearbeiter das nicht? Der muß doch wissen, das ich das beantragen kann.E-Mail ist geschrieben. Morgen früh gehe ich sofort hin. Nochmals Danke |
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#7
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| Weil dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit vielleicht nicht deinen finanziellen Backround kennt? Hast du ihn denn direkt gefragt, wie du mit dem wenigen Alg1 deinen Lebensunterhalt sicher stellen kannst oder sollst?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#8
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| Hallo Nein, wir haben nicht darüber gesprochen. Ich habe den Bescheid zugeschickt bekommen. Bei den Beratungsgesprächen später ging es immer nur um die berufliche Situation. Ich wußte gar nicht, das es andere Möglichkeiten der Unterstützung gibt, darum habe ich das Thema auch gar nicht angesprochen. Soll ich da rumsitzen und jammern, das ich kein Geld habe? Ist doch peinlich. Der Typ weißt doch, wieviel ich bekomme. Er kennt meinen beruflichen Werdegang, meine Arbeitsstellen, die Schulabschlüsse und Ausbildungen, kennt sogar grob unsere Familienverhältnisse (Geschwister, Halbwaise usw.). Ist er denn nicht zum beraten da? Nach meiner ersten Ausbildung vor einigen Jahren war ich auch mal arbeitslos. Da wurde mir über das Arbeitsamt ein Aushilfsjob für 2 Monate angeboten. Habe ich natürlich sofort angenommen. Der Vermittler hat mich damals auch nicht darauf hingewiesen, das ich mich sofort arbeitslos melden muß, wenn ich den Job annehme, weil man sich ja mindestens 3 Monate (oder sobald man es erfährt) vor der Arbeitslosikeit arbeitslos melden muß. Meiner Meinung nach wäre es seine Pflicht gewesen. Ich dachte, er weiß es ja, da er mir den Job vermittelt hat... Darum habe ich letztendlich für die 2 Monate Arbeit eine dreimonatige Sperre kassiert. Hat sich wirklich gelohnt Ich habe Einspruch eingelegt, wurde aber abgelehnt.Leider wird immer nur aufgezählt, welche Pflichten ein Arbeitssuchender hat, von seinen Rechten erfährt er nichts. Schöne Grüße |
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