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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 06.03.2010, 15:36
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Standard Wiedereinstellung und hartz4 zum leben

hallo,
ich bekomme mometan alg1, ich werde auch in den nächsten wochen von meiner firma wieder eingestellt, da mir das alg1 nicht bis zu mein ersten lohn bezahlt wird was mir auch klar ist, wollte ich gestern bei der arge einen antrag auf alg2 holen, die dame meinte so erst wenn ich wieder beruftätig bin dann kann ich einen antrag stellen, also klar text die dame hat mir keinen antrag mitgegeben so das ich den bis zu meiner einstellung fertig gemacht hätte, ist das normal das man da in meinen fall keinen antrag bekommt, ich mein wenn ich wieder arbeiten geh kann ich schlecht zu meinen chef sagen ich brauch einen oder 2 tage urlaub?????

vielen dank für die antwort jetzt schon!!!!
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  #2  
Alt 06.03.2010, 15:40
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.576
Standard

Das ist Quatsch. Du kannst auch zum ALG I ergänzend ALG II bekommen. Drucke Dir den Antrag doch aus dem Internet von der Seite der Bundesagentur aus! Oder seid Ihr eine Optionskommune?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 06.03.2010, 16:47
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Beiträge: 9
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hallo,
ich kann nur das sagen was sie zu mir meinte, ich bekomm ca 1100 alg1 ( verheiratet und 1 kind) und einen anspruch auf alg2 hätte ich um die 800 ca so die aussage der dame,
dann war die dame einfach zu bequem den antrag zu machen oder wie sehe ich das??? das man bei der arge einfach so abgewisen wird ist mir bekannt aber wenn jemand zur arge geht und alles ofen legt und auch noch sagt das der antrag ERST wenn man das arbeiten anfängt bearbeitet wird ist mir das klar aber gleich so abgeschoben zu werden, ich mein jetzt hab ich noch zeit die unterlagen und etc zu besorgen oder soweit herzurichten und auszufüllen und nicht wenn ich das arbeiten anfang.
kannst du mir den link bitte zu kommen lassen?
welche anträge kann man noch stellen das daß geld langt,
kinderzuschlag und wohngeld ist beantragt aber ob die durch kommen ist die andere frage!!!

mercy schon mal
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  #4  
Alt 06.03.2010, 17:50
Benutzerbild von Mandy
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Bist Du Dir sicher, dass Du bei der Höhe an ALG I noch einen so hohen Anspruch an auf ALG II hast? Wie hoch ist denn die angemessene Miete?
Hast Du mal den ALG II-Rechner benutzt?

Wenn Ihr Wohngeld und Kinderzuschlag- Anspruch habt, dann ist dieser dem ALG II vorrangig. Etwas anderes gibt es nicht zu beantragen

Der Link zum Antrag auf ALG II:

Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 06.03.2010, 20:08
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Antragsteller (Bayern):
323.10 € Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
323.10 € Kinder 5 Jahre und jünger:
215.40 € Summe der Leistungen:
861.60 €
2Kosten für die UnterkunftKaltmiete:
650.00 € Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:
82.00 € Summe der Unterkunftskosten:
732.00 €
3Einkommen Kindergeld:
184.00 € Summe der Einkünfte:
184.00 €
Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen:
861.60 € +Summe der Unterkunftskosten:
732.00 € -Summe der Einkünfte:
184.00 € +befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
380.00 € =Ihr vermutlicher Anspruch:
1789.60 €




ich zahl 650 euro mit nebenkosten
100 an den vermieter an heizöl,
kindergeld erhält meine frau auch noch,

stimmt das was der rechner ausspuckt????

wenn ja, warum geh ich dann noch arbeiten
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  #6  
Alt 06.03.2010, 22:19
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Zitat:
Zitat von feetz80 Beitrag anzeigen
Antragsteller (Bayern):
323.10 € Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
323.10 € Kinder 5 Jahre und jünger:
215.40 € Summe der Leistungen:
861.60 €
2Kosten für die UnterkunftKaltmiete:
650.00 € Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:
82.00 € Summe der Unterkunftskosten:
732.00 €
3Einkommen Kindergeld:
184.00 € Summe der Einkünfte:
184.00 €
Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen:
861.60 € +Summe der Unterkunftskosten:
732.00 € -Summe der Einkünfte:
184.00 € +befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
380.00 € =Ihr vermutlicher Anspruch:
1789.60 €




ich zahl 650 euro mit nebenkosten
100 an den vermieter an heizöl,
kindergeld erhält meine frau auch noch,

stimmt das was der rechner ausspuckt????

wenn ja, warum geh ich dann noch arbeiten
weil mir die arbeit viel bedeutet nur ich kanns nich leiden wenn man von den ämtern so verarscht wird!!!
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  #7  
Alt 06.03.2010, 22:37
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Hi,

deine Berechnung kann nicht stimmen,da darf und kann kein befristeter Zuschlag raus kommen. Den bekommt man erst, wenn kein Anspruch mehr auf ALG I besteht und du dann ALG II beziehst.

Du musst dein monatlichen ALG I Anspruch unter Punkt 8 angeben, steht weiter unten.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #8  
Alt 07.03.2010, 12:34
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ja das steht ja nicht zum thema, ich wollt eigentlich nur wissen wegen den antrag, antrag habe ich ausgedruckt,
welche unterlagen brauch ich dann noch,
mietvertrag, kontoauszüge, jahresabrechnung von wasser,kanal usw, was benötigen die noch?
wenn ich den antrag ausgefüllt habe kann ich den dann abgeben, oder werde ich gleich wieder weg geschickt?
und wenn der antrag gleich wieder abgelehnt wird was soll ich dann machen????
ich will ja nur das der antrag dann soweit fertig ist und wenn ich dann wieder arbeiten geh das der dann gleich bewilligt wird!!!

mfg
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  #9  
Alt 07.03.2010, 13:28
Benutzerbild von Mandy
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Versteh ich jetzt nicht!
Du hast geschrieben, Du willst den Antrag JETZT stellen. Ergo musst Du den ALG I-Anspruch auch eintragen!

Wenn Du nach Arbeitsaufnahme einen Antrag stellst, dann muss wiederum das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ind er Berechnung berücksichtigt werden.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #10  
Alt 07.03.2010, 13:34
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nein erst wenn ich wieder in die arbeit gehe dann geb ich den ab, vorher schon alles ausfüllen und die unterlagen bereithalten,
wenn ich wieder arbeiten geh kann ich das einkommen ja noch nicht rein schreiben weil ich ja nicht weis wieviel ich am nächsten monat bekommen werde, und was hilft mir das geld wenn ich einen monat später dann eh meinen lohn erhalte, also irgendwie ist das komisch,
ich will doch nur meinen antrag abgeben wenn ich wieder arbeiten geh und nicht erst wochen später auf das alg2 hoffen!!!
also was rätst du mir! oder besser gesagt wie soll ich mich verhalten?
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