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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich möchte einmal kurz meine Lage schildern, und hoffe, dass mir jemand von Euch mit ein paar guten Ratschlägen weiterhelfen kann. Im September 2009 wurde ich arbeitslos und bekam ALG 1. Anfang 2010 musste ich aufgrund gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus, bin von dort als krank entlassen worden und bin seitdem auch krankgeschrieben. Ende April habe ich auf ärztliches Anraten die Erwerbsminderungsrente beantragt - der Antrag läuft, eine Untersuchung beim RV hat stattgefunden, ein weiteres Gutachten steht noch aus. Ende Juni bestellte mich meine Krankenversicherung zum Vertrauensarzt. Befund: „zu mehr als 50% erwerbsunfähig“! Nun hat mir meine Krankenversicherung (ich bin privat krankenversichert) vertragsgemäß mitgeteilt, dass meine Krankengeldbezüge aufgrund der Erwerbsunfähigkeit Ende September eingestellt werden. Dies ist Vertragskonform und rechtens. Die Rentenversicherung hat nun, wie bereits erwähnt, ihrerseits einen Gutachter bestellt, und ich muss mich dort nochmals untersuchen lassen. Dieser Termin findet in den nächsten Wochen statt – Ergebnis: ?? Nun meine Frage: Wenn von der RV bis Ende September keine Entscheidung über eine EU-Rente getroffen wird, die Krankenversicherung kein Krankengeld mehr zahlt, muss ich dann trotz bescheinigter Erwerbsunfähigkeit wieder beim Arbeitsamt vorstellig werden, und mich arbeitssuchend melden, um wieder ALG1 beziehen zu können?? Was soll ich dem Arbeitsamt sagen? Ich kann mich dort doch nicht als gesund und arbeitsfähig melden. Ich habe noch einen Anspruch auf ALG 1 von ca. 12 Monaten. Ich wäre Euch für ein paar Tipps und Hilfestellung sehr dankbar. Euer Petrus |
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#2
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| Wenn du nach wie vor Krankgeschrieben bist, und sogar eine Erwerbsminderungsrente beantragt hast, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kannst also nicht vermittelt werden. Damit kommt aber auch keine Wiedereingliederung in das ALG 1 in Beracht. Da ein Antrag auf Rente läuft, würde ich zum Sozialamt gehen. Es sieht zumindest danach aus, dass Anspruch nach SGB XII besteht. Das ist die Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. Zumindest können die sagen, wer zuständig ist. Und an der zuständigen Stelle würde ich dann einen Antrag auf Übernahme der Grundsicherung bis zum Befinden über den Rentanantrag stellen. Ist ja auch noch die Frage, wie hoch die Rente dann ist. U.U. kann ja auch noch ergänzend Anspruch bestehen, wenn die Erwerbsminderungsrente zu geríng ausfällt. Das zuständige Amt wird dann deinen Bedarf darlehensweise bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über deinen Rentenantrag bestreiten und wenn der Bescheid von der Rente durch ist, wird ja rückwirkend ab Antragstellung eine Rente ausgezahlt. Davon allerdings wird der vom Amt verauslagte Betrag zurücküberwiesen. Ich denke aber auch, dass die Agentur für Arbeit sagen kann, welches Amt zuständig ist. Die ARGE kommt ja so viel ich weiß, lediglich bei arbeitsfähigen Bedürftigen in Frage. Und danach sieht es bei dir jetzt aktuell wohl nicht aus.
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#3
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| Hallo, Danke für Deine Ausführungen. Das sieht ja gar nicht so gut aus. Mal rein hypothetisch, was würde denn passieren, wenn der Gutachter der Rentenversicherung die Erwerbsminderung NICHT feststellt?? Müsste ich dann vom Sozialamt wieder zum Arbeitsamt wechseln?? Bin wirklich auf die Antwort gespannt. Grüße, Petrus |
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#4
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| Ich gehe mal davon aus, dass was rauskommt. Wenn du mehr als 50% Erwerbsminderung hast und die Rentenversicherung sagt ab, gehts erst einmal in Widerspruch! Das geht, da ja ein Ablehnungsbescheid vorliegen würden, dem man widerspricht. Danach wäre der Klageweg möglich. Erwerbsminderungsrenten, das sollte man wissen, können bzw. werden meistens auch zunächst befristet bewilligt. z.B. für 3 Jahre. Dann ist eine erneute Prüfung fällig. Alternativ: Du wärest gesund und arbeitsfähig, dann kommt ALG 1 in Betracht. Und da wird dann auch die Arbeitssuche wieder gestartet. Es besteht, da es sich um einen Restanspruch handelt, innerhalb 4 Jahre seit Erstantrag Anspruch.
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#5
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| Zitat:
Die Erwerbsminderung 50+ hat ein Gutachter, der von der Krankenversicherung beauftragt wurde festgestellt. Wenn jetzt der Gutachter der RV was anderes sagt??? Trotzdem Widerspruch, den dann haben wir ja 2 verschiedene Meinungen!! Richtig? Das mit der Befristung der EU-Rente ist mir bekannt. Nochmals Danke. |
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#6
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| Ja. In meinem Bekanntenkreis trat ein ähnlicher Fall auf. Durch den Arzt wurden 60% Minderung prognostiziert. Auf Grund des Krankheitsbildes, der Symtome und des/der amtlichen Krankenkataloge kam der Arzt zu diesem Ergebnis. Die Rentenversicherung aber will gerade mal 10%! Behinderung geben und das bei einem Herzfehler !!Klar, die wollen sparen und gespart wird am Menschen. Und da ist das Gesundheitswesen kein unbeflecktes Blatt. Nun gut, gibt es mehrere Meinungen muss geklärt werden, welche Meinung zählt. Und das muss, wenn es nicht anders geht, im Extremfall durch ein Sozialgericht geklärt werden.
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#7
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| Na das lässt ja hoffen.....es bleibt eine spannende Angelegenheit. In Sachen ALG I habe ich zwischenzeitlich noch einen Anwalt befragt. Der hat mir allerdings geraten, trotz meiner Situation der Krankheit und Erwerbsminderung zum Arbeitsamt zu gehen. Zitat: ME müssten Sie einen formalen Antrag bei der Agentur stellen. Diese muss über Ihre "Erwerbsfähigkeit" entscheiden, wobei sie nicht an die Entscheidung Ihrer privaten Versicherung gebunden ist. Normalerweise machen die das so, dass Sie zum ärztlichen Dienst geschickt werden. Davon hängt dann auch die sog. Verfügbarkeit ab. Zitat Ende. Was hältst Du davon?? Ist vielleicht auch ganz interessant für andere Leser. |
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#8
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| Das ist richtig. Letztendlich entscheidet sich darüber die Zuständigkeit. ARGE oder Sozialamt. Bezug der Grundsicherung (bzw. ergänzender Bezug der Grundsicherung) nach SGB II oder SGB XII. (Unter der Voraussetzung, dass Krankschreibung andauert.) Anspruch nach SGB III (ALG1) ist nur bei Gesundschreibung und der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt möglich. Diese Prüfung übernimmt i.d.R. ein Amtsarzt.
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#9
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| Hallo, ich weis ja nicht ob du schon mit dem für dich zuständige sachbearbeiter beim Arbeitsamt gesprochen hast bzgl. deiner misslichen Lage. Fakt ist, dass du dich ja wohl kaum wieder arbeitssuchend melden kannst, wenn du wg. deiner Erwerbsminderungsrente noch in der Schwebe hängst und dementsprechend arbeitsunfähig bist. Außerdem ist zwar korrekt, das in deinem Fall wohl das Sozialamt zuständig ist, aber Grundsicherung steht nur auf Dauer erwerbsunfähigen und Altersrentner zu. Bei einer befristeten EU-rente steht dir die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL oder auch HzLu) zu. Früher war das die Sozialhilfe und bedeutet finaziell im Prinzip steht du da wie ein Hartz IV Empfänger. Ach und noch was, solltest du eine befristete Rente bekommen, solltest du spätestens 4 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Verlängerung stellen, falls sich deine gesundheitliche Situation nicht gebessert hat und das dann auch der ARGE mitteilen. Außerdem darfst du bei100%EU-Rente bis 400€ dazu verdienen und bei einer Teilerwerbsunfähigkeit weiß ich leider nicht den genauen Betrag, müssten aber ca. 700€ sein. Ich persönlich finds zwar widersprüchlich, denn erwerbsunfähig und trotzdem arbeiten? Also, ich hab derzeit 100% EU, hab sie grad auch nochmal ohne ärtzl. Untersuchung für weitere zwei jahre bewiligt bekommen, aber wie du dir sicher denken kannst, ist ein Minijob derzeit nicht drin. Und du solltest, falls sie dir die Rente nicht bewilligen, auf alle Fälle in Widerspruch gehen. Ich wünsch Dir viel Glück und das es dir gesundheitlich bald wiede besser geht |
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#10
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| hallo nochmal, du solltest dich evtl mal bei der Wohngeldstelle erkundigen, ob dir wohngeld zusteht, und ob du da finanziell evtl. besser dran bist. Aber du kannst nur entweder Wohngeld beziehen (da gibt es sarkastischerweise sogar ein sog. Mindesteinkommen, das sich aus Nettoeinkommen z. B. Nettorente + Miete + Nebenkosten und KV errechnet) oder eben HzLu. ist halt die Frage was in deinem Fall besser ist. MfG |
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