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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 14.07.2010, 13:22
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Standard Wiederaufnahme von ALG 1 nach Krankheit

Hallo zusammen,

ich möchte einmal kurz meine Lage schildern, und hoffe, dass jemand hiermit Erfahrung hat, und mir weiterhelfen kann.

Im September 2009 wurde ich arbeitslos und bekam ALG 1. Anfang 2010 musste ich aufgrund gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus, bin von dort als krank entlassen worden und bin seitdem auch krankgeschrieben.

Ende April habe ich auf ärztliches Anraten die Erwerbsminderungsrente beantragt - bisher keine Reaktion.

Ende Juni bestellte mich meine Krankenversicherung zum Vertrauensarzt. Befund: berufsunfähig!
Nun hat mir meine Krankenversicherung (ich bin privat krankenversichert) vertragsgemäß mitgeteilt, dass meine Krankengeldbezüge aufgrund der Berufsunfähigkeit Ende September eingestellt werden. Dies ist Vertragskonform und rechtens.

Ein Anruf bei der Rentenversicherung, wie lange die Bearbeitung des Rentenantrages noch dauern würde, konnte nicht beantwortet werden.

Nun meine Frage:
Wenn von der RV bis Ende September keine Entscheidung getroffen wird, die Krankenversicherung kein Krankengeld mehr zahlt, muss ich dann trotz bescheinigter Berufsunfähigkeit wieder beim Arbeitsamt vorstellig werden, und mich arbeitssuchend melden, um wieder ALG1 beziehen zu können?? Ich habe noch einen Anspruch auf ALG 1 von ca. 12 Monaten.

Ich wäre Euch für ein paar Tipps und Hilfestellung sehr dankbar.
Euer Petrus
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  #2  
Alt 14.07.2010, 15:03
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Wieso nicht? Lt. Kasse bist du ja dann nicht arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig, sondern "nur" berufsunfähig....

Turtle
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  #3  
Alt 14.07.2010, 15:14
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wieso nicht? Lt. Kasse bist du ja dann nicht arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig, sondern "nur" berufsunfähig....

Turtle
Aber hallo, wo ist denn da der Unterschied??
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  #4  
Alt 14.07.2010, 15:21
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Wenn man berufsunfähig ist, kann man im Beruf nicht mehr arbeiten, wohl aber in anderen. Beispiel: Du bist Friseuse und bekommst ne Allergie gegen Haarwaschmittel. Dann kannst du als Friseuse nicht mehr arbeiten. Aber z. B. als Kassiererin, Verkäuferin, Bürotippse usw...

Turtle
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  #5  
Alt 14.07.2010, 15:41
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn man berufsunfähig ist, kann man im Beruf nicht mehr arbeiten, wohl aber in anderen. Beispiel: Du bist Friseuse und bekommst ne Allergie gegen Haarwaschmittel. Dann kannst du als Friseuse nicht mehr arbeiten. Aber z. B. als Kassiererin, Verkäuferin, Bürotippse usw...

Turtle
OK, verstanden.

Wann muss ich denn zur AA um mein ALG 1 wieder zu beantragen?
Krankengeld gibt's noch bis Ende September.
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  #6  
Alt 14.07.2010, 17:41
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Na, dann so in der Zeit herum. Wobei du aber angeben musst, dass du EU-Rente beantragt hast, es sei denn, es hat sich bis dahin ergeben, dass sie abgelehnt wird. Dann müsstest du dich quasi als arbeitsfähig beim Arbeitsamt melden. Ansonsten eben als Rentenantragsteller.

Turtle
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  #7  
Alt 14.07.2010, 18:11
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Na, dann so in der Zeit herum. Wobei du aber angeben musst, dass du EU-Rente beantragt hast, es sei denn, es hat sich bis dahin ergeben, dass sie abgelehnt wird. Dann müsstest du dich quasi als arbeitsfähig beim Arbeitsamt melden. Ansonsten eben als Rentenantragsteller.

Turtle
Danke!! Na dann drück ich mir mal die Daumen.
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