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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| hallo habe eine frage. mein mann wird zum 31.12. wieder arbeitslos. er hatte vom 23.07. bis 31.12. einen vertrag zur urlaubsvertretung. wie wird das arbeitslosengeld nun berechnet? bleibt es beim alten oder wird der verdienst aus der urlaubsvertretung mit berechnet? wie sieht es mit der anspruchslänge aus? bleibt die bestehen oder verlängert die sich evtl.? wäre dankbar für hilfe. MFG |
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#2
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| da er sich in dieser Zeit keinen neuen Anspruch erarbeitet hat (dazu sind 360 Tage notwendig), bekommt er nur seinen Restanspruch in gleicher Höhe weiter.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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