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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo! Meine Fragen werden scheinbar eher mehr als weniger... Frage: Wie oft darf/kann das Arbeitsamt mich einbestellen, wenn die Arbeitslosigkeit noch gar nicht eingetreten ist? Mein Arbeitsvertrag endet am 1.4. - seit Janauar 2010 hatte ich nun aber schon 6 Termine beim Amt (1. Arbeitspaket abgeben - 2. Erstkontakt Vermittlungsperson - 3. Vertrauensarzt des Amtes - 4. Leistungsabteilung - 5. zweiter Kontakt Vermittlungsperson) In der nächsten Woche nun (6.) der dritte Besuch bei der Vermittlungsperson. Was dabei besonders nervt: ich war in dieser Woche schon bei der Vermittlungsperson, sprich zwischen den beiden Terminen liegen keine 6 Tage... In einem anderen Fragethread wurde mir gesagt, es besteht noch keine Verfügbarkeitsverpflichtung, da ich noch nich A.los bin: muss ich diese Termine wirklich wahrnehmen. Zudem finde ich die Termine in diesem Rhythmus als sehr nerven und überlege, mich ggf. beim Vorgesetzten der Vermittlungsperson zu beschweren - sollte man sowas überhaupt machen? Ab Mitte April werde ich in eine andere Stadt ziehen - das weiss die Vermittlungsperson auch schon. Würde mich freuen, was von euch zu meinen Fragen zu hören!! Rainer |
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#2
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| Arbeitsverhältnis besteht noch: Verfügbarkeitsverpflichtung & Bewerbung schreiben ?? Bitte hier weiterschreiben!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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