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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Ich bin aus dem ALG I Bezug heraus für mehrere Monate krank geworden und wurde nach 6 Wochen vom Arbeitsamt abgemeldet, da ich dann Krankengeld von der Krankenkasse bekam. Jetzt mußte ich zum MDK (medizinischen Dienst der Krankenkasse) und der Arzt schrieb ein Gutachten, dass ich wieder arbeitsfähig bin und mich beim Arbeitsamt melden soll. Meine Ärztin hat mich aber weiter krank geschrieben und Widerspruch gegen das Gutachten vom MDK eingereicht. Die Krankenkasse zahlt mir nun kein Geld mehr mit der Begründung, dass für sie das Gutachten des MDK maßgebend ist, der mich gesund geschrieben hat. Deshalb habe ich beim Arbeitsamt Leistungen beantragt, wurde dort genaustens ausgefragt und so kam heraus, dass ein Widerspruch läuft und meine Hausäztin mich weiterhin als krank beurteilt. Deshalb hat das Arbeitsamt meinen Antrag auf ALG I abgelehnt, mit der Begründung, dass für sie die Meinung meiner Hausärztin ausschlaggebend ist und was der MDK begutachtet spielt für sie keine Rolle. Für sie bin ich nicht arbeitsfähig, wenn meine Ärztin mich als krank beurteilt und Widerspruch einlegt und deshalb habe ich kein Anspruch auf ALG I. Auf meine Frage, ob mir das Geld denn nachgezahlt werden würde, wenn mein Widerspruch gegen das Gutachten des MDK abgelehnt wird, sagte sie, nein, denn ich bin für sie jetzt ja nicht vermittlungsfähig. Obwohl ich bereit bin, mich dem Arbeitsamt ganz zur Verfügung zu stellen, aber solange ich den Widerspruch nicht zurückziehe, sind sie nicht bereit mir Leistungen zu bewilligen. Wie sieht das denn rechtlich aus? Wer ist verpflichtet mir Leistungen zu zahlen? Dieser Prozeß kann sich über Monate hinziehen. Es kann doch nicht rechtens sein, dass ich bis dahin ohne Leistungen dastehe und wenn ich diesen Prozeß vielleicht verliere, nicht mal etwas nachgezahlt bekomme, obwohl ich ggü. dem AA zu allem bereit bin. Was soll ich denn jetzt machen??? |
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#2
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| ALG II bekommt der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Du so lange AU bist, dann stehst Du eben nicht zur Verfügung, ergo kein ALG I. Entweder Du bist krank oder Du bist es nicht. Ansonsten kämen für diese Zeit nur Sozialleistungen in Frage.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Zitat:
Dies habe ich dem Arbeitsamt vorgelegt. Jedoch erkennt das AA dieses Gutachten nicht an, weil meine Ärztin Widerspruch dagegen eingelegt hat. Ist das denn rechtens?? Zitat:
Meine Frage ist jetzt, wer vom Gesetz her jetzt für mich zuständig ist bzw. ob in diesem Fall die Beurteilung des MDK oder der Hausärztin bindend ist? Die KK sagt, das Gutachten des MDK steht über dem Hausarzt. Deshalb bin ich arbeitsfähig und habe keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das AA sagt, die Beurteilung meiner Hausärztin zählt und was der MDK sagt, spielt für sie keine Rolle. Deshalb bin ich nicht arbeitsfähig und habe keinen Anspruch auf ALG. Aber es kann doch nicht sein, dass jeder es einfach so sehen kann, dass er nichts zahlen braucht! Dieser Fall müßte doch gesetzlich irgendwie geregelt sein, wer das Geld in dieser Zeit jetzt auslegt. Wenn die Sache vom Gericht entschieden ist, hat der jeweils andere doch einen Erstattungsanspruch und bekommt das Geld zurück, wenn er es fälschlicherweise gezahlt hat. Aber es kann doch nicht sein, dass ich bis dahin jetzt ohne Geld dastehe. Ich kann doch nichts dafür, wenn die Ärzte unterschiedlicher Meinung sind. Und ich wäre doch bereit, mich dem Arbeitsamt jetzt erstmal zur Verfügung zu stellen und alles zu tun, was ich kann. Hat es denn trotzdem ein Recht, mir die Leistung zu verweigern? |
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#4
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| Beim Arbeitsamt kommt es nicht auf Erwerbsfähigkeit an sondern nur darum, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, die zahlen auch nicht, wenn Du nur sagst "Ich will nicht". Und das tust Du ja scheinbar, wenn Du Widerspruch gegen das Gutachten eingelegt hast. |
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#5
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| Wenn Du sagst, Du bist nicht krank und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann würdest Du keinen Widerspruch mit Deinem Doc gegen das Gutachten einlegen. Anscheinend bist Du aber krank, also stehst NICHT zur Verfügung, also KEIN ALG I.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Hallo Vegas und Mandy, danke für eure Antworten. Genauso wie ihr hat das Arbeitsamt auch argumentiert. Also scheint dies wohl rechtens zu sein. Das Problem ist, dass es in meinem Fall nicht so klar ist, ob ich nun krank oder "nur" behindert bin, da es sich um eine psychisch/ seelische Sache handelt. Ich selber tue mich auch schwer damit, das einzuschätzen und schwanke selbst zwischen den einzelnen Ansichten und Meinungen hin und her. Deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob ich diesen Widerspruch überzeugend vertreten kann und deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob ihm wirklich stattgegeben wird. Ja, ich habe auf Anraten meiner Ärztin Widerspruch eingelegt, weil wir eine bestimmte Therapie beantragen wollten, die nur von der Krankenkasse gezahlt wird, weshalb sie mich länger krankschreiben wollte. Beim Arbeitsamt könnte ich widerum Eingliederungshilfe und Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. In diesem Fall würde ich auch dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sondern für wenige Stunden z.B. in einer geschützen Werkstatt arbeiten. Dies ist das, woran der MDK wahrscheinlich gedacht hat. Ich verstehe beide Seiten in ihrer Argumentation darin, mir jetzt kein Geld zahlen zu wollen, aber von irgendetwas muss ich doch leben. Wenn der Widerspruch durchkommen würde, würde ich das Geld von der KK ja nachgezahlt bekommen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Widerspruch durchkommt und was mache ich, wenn nicht? In diesem Fall müßte ja dann das Arbeitsamt mir das Geld nachzahlen. Aber um ggf. einen Anspruch auf ALG - Nachzahlung zu haben, müßte ich dem Arbeitsmarkt doch in dieser Zeit jetzt zur Verfügung gestanden haben. Deshalb dachte ich, ich muss mich jetzt so verhalten, als wenn ich arbeitsfähig wäre. Aber wenn das AA mich nicht annimmt, dann geht das ja schlecht. Was würdet ihr mir denn jetzt raten? Heißt das, ich muss den Widerspruch jetzt zurückziehen, wenn ich es mir nicht leisten kann, jetzt monatelang bis zur Gerichtsentscheidung ohne Geld zu sein? Und wenn ich mir ja auch gar nicht sicher sein kann, dass der Ansicht meiner Ärztin letztendlich wirklich stattgegeben wird und nicht doch vielleicht der MDK gewinnt? Und wenn dies dann vielleicht bedeutet, dass ich für all diese Monate dann vielleicht gar kein Geld bekomme? Ich weiß wirklich nicht, was ich jetzt machen soll! |
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#7
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| Bei sowas ist schwer raten, wir kennen doch deinen Gesundheitszustand nicht. Suche dir einen Anwalt (hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht). Der soll gegen die Kasse per einstweiliger Anordnung vorgehen, da hast du kurzfristig eine vorläufige Entscheidung, ob die Krankenkasse weiterleisten muss. Wenn die ER schon negativ für dich ausfällt, dann würde ich den Widerspruch zurückziehen und mich gesund schreiben lassen und ALG 1 beantragen. Wenn die ER positiv ausgeht, bekommst du weiter Krankengeld. Turtle |
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#8
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| Hallo Turtle, vielen Dank für Deinen Rat! Welche Voraussetzungen muss ich denn erfüllen, um so einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen? Und in welchem Fall wäre dieser denn kostenlos für mich? Bzgl. einstweiliger Anordnung habe ich gehört, dass sowas nur bei einer ganz existenziellen Notlage Aussicht auf Erfolg hat, aber wenn man noch Ersparnisse hat, dann nicht gemacht wird. Stimmt das bzw. habt ihr da andere Erfahrungen? Kann man so eine EA überhaupt als eine aussagekräftige Vorentscheidung für die eigentliche Entscheidung betrachten oder geht es da nur darum, erst mal eine Zahlung an mich zu veranlassen, ganz unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, mit welcher ich diese dann später vielleicht wieder zurückzahlen muss? Ich meine, ziehen die Richter dabei in Betracht, wie wahrscheinlich es ist, dass ich diese Leistung vom jeweiligen Träger wirklich bekomme oder ziehen sie dabei nur in Betracht, wie nötig ich im Moment Geld brache? Und soll ich diese EA jetzt eher gegen die KK oder eher gegen das AA richten? Oder könnte ich die EA auch gegen beide unabhängig voneinander richten? In diesem Fall müßte einer EA ja dann auf jeden Fall stattgegeben werden, oder nicht? Hat jemand soetwas schon mal gemacht bzw. durchbekommen? Ich habe jetzt auch etwas von einer gewissen Nahtlosigkeitsregel im §125 SGB III gelesen. Habt ihr davon schon mal etwas gehört und wenn ja, denkt ihr, dass diese für meinen Fall zutrifft? |
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#9
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| Hallo, ich wollte euch mal berichten, wie es ausgegangen ist, vor allem für diejenigen, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind oder mal dahin kommen. Die KK hatte ja die Krankengeldzahlung eingestellt, weil der MDK mich gesund geschrieben hat, wogegen meine behandelnde Ärztin Widerspruch eingelegt hat. Die KK gab mir dann die Auskunft, dass das AA in diesem Fall in Vorleistung gehen muss und mir ALG I zahlen muss und dass die AA aber gegenüber der KK einen Erstattungsanspruch hat, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird und ein zweiter Arzt des MDK die Einschätzung meiner Ärztin bestätigt. In diesem Fall würde die AA das Geld also von der KK zurückbekommen. Die AA wollte aber kein ALG I zahlen, weil sie das Gutachten des MDK nicht anerkannten und sich auf die Meinung meiner behandelnden Ärztin beriefen und auf den eingereichten Widerspruch gegen den MDK, also auf meine Arbeitsunfähigkeit. Ich habe mich dann auf Ratschlag von Turtle danach erkundigt, ob eine einstweilige Anordnung möglich wäre. Diese ist aber nur möglich, wenn mein Konto auf dem Nullpunkt wäre und ich meine notwendigen Ausgaben sonst nicht mehr bestreiten könnte. Wenn man jedoch noch nicht am Existenzminimum ist, ist sowas nicht durchsetzbar. Auch einen Beratungsschein bekomme ich nicht, da ich noch Erspartes habe und über der Vermögensfreigrenze für Sozialhilfe liege. Der Anwalt wollte 250€ für die Erstberatung, 500€ für den Widerspruch und 1200€ für die Klage. Und selbst, wenn wir den Prozess gewonnen hätten, hätte ich dieses Geld an ihn abtreten müssen, sozusagen als Erfolgshonorar. Noch dazu meinte der Anwalt, es sei eine sehr schwierige Sache. Ich hätte also auf jeden Fall 2000€ investieren müssen und ob es etwas gebracht hätte, wäre ungewiß. Da ich aber nicht vorhatte, mein Erspartes in den Anwalt zu investieren und auch nicht, es jetzt aufzubrauchen und monatelang ohne Einkommen dazustehen, habe ich nochmal mit der AA geredet und ihr gesagt, dass ich den Widerspruch gegen den MDK zurückziehen werde, wenn ich deswegen sonst ohne Einkommen dastehe. Und von dem Moment an, als ich der SB der AA dies erklärt hatte, von da an war sie wie ausgewechselt. Zuerst versuchte sie, mich davon abzuhalten den Widerspruch zurückzuziehen und sagte, dies brauche ich doch aber nicht tun, wenn ich noch krank wäre. Ich sagte, der MDK hat mich aber gesund geschrieben und ich möchte jetzt nicht ohne Geld dastehen und deshalb werde ich den Widerspruch gegen den MDK zurückziehen und dann könnte ich ja meinen ALG I Anspruch geltend machen und die AA müßte auf jeden Fall zahlen. Als die SB merkte, dass ich ernst machen würde, besprach sie sich 5 Minuten mit einer Kollegin (oder Vorgesetzten) und dann verkündete sie mir, dass sie mir das ALG I zahlen werden und dass ich den Widerspruch gegen den MDK nicht zurückziehen solle, da sie das Geld ja dann von der KK zurückbekommen würden, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird. Genau das hatte ich ihr ja vorher auf Anraten der KK auch schon versucht klarzumachen. Verstehen wollte sie das alles aber erst, als ich den Widerspruch zurückziehen wollte. Ich fragte, ob ich denn gegen den Ablehnungsbescheid der AA jetzt noch Widerspruch einlegen solle und sie sagte, das wäre nicht nötig. Sie wird mir den Bewilligungsbescheid schnellstmöglich zukommen lassen und am nächsten Tag hatte ich ihn! Das es so einfach geht, hatte ich nun wirklich nicht erwartet. So wurden mir 2000€ Anwaltsgebühren und ein jahrelanger Klageprozess doch noch erspart. Noch dazu ist mein von ihr berechneter Tagessatz an ALG I jetzt 20% höher als vor meiner Krankheit, also auch höher als mein Krankengeld, und ich habe wieder volle 12 Monate bewilligt bekommen, obwohl ich aber schon 6 Monate ALG I bezogen hatte, bevor ich krank wurde. Kann sich das jemand erklären? Am besten mache ich dazu eine neue Frage auf. |
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