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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich (22) habe im Oktober meine Ausbildung (war im 3. Lehrjahr) aus verschiedensten Gründen vorzeitig beendet bzw. abgebrochen. Seitdem habe ich ein bezahltes Praktikum gemacht, mit welchem ich seitdem meine Kosten decken konnte. Dieses Praktikum ist seit dem 31.1. zuende und ich brauche finanzielle Unterstützung für meine Lebenshaltungskosten. Meine Eltern können mich leider in keinster Weise unterstüzen. Ich weiß allerdings nicht an wen ich mich nun wenden muss. Wer ist für mich zuständig? Die Arge (ALG II) oder das Arbeitsamt (ALG I)? Die 3 monatige Sperre ist ja nun vorbei und mir müsste nun ALG I zustehen oder sehe ich das falsch? |
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#2
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| Das ALG 1 auf Grundlage der Ausbildung dürfte aber kaum zum Lebensunterhalt reichen. Bist du wieder neu ausbildungssuchend gemeldet? Dann können deine Eltern nämlich wieder Kindergeld für dich beantragen und es dir geben. Aufstockend kannst du ALG 2 beantragen. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Allerdings wird das ALG I nach deinem AZUBI Lohn berechnet.Ob das Praktikum versicherungspflichtig war und auch in die Bemessung einfließt, kann ich aus der Ferne nicht abschätzen. Allzuviel wird da auf keinen Fall rauskommen. Bliebe dann gegenbenenfalls ALG II zu beantragen. Wenn du U25 Jahre bist, lese dich im passenden Unterforum auf dieser Seite schlau.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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