Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.12.2011, 00:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.12.2011
Beiträge: 1
Standard Welche Leistungen nach überbetrieblicher Ausbildung?

Hallo,

da ich meine duale Ausbildung zum Bürokaufmann Anfang August 2012 abschließe und wahrscheinlich nicht übernommen werde, möchte ich Euch hiermit fragen, welche Leistungen mir im Anschluss zustünden. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 27 J., falls das eine Rolle spielt.

1. Welche Art von Leistung (Alg I/Alg II...) würde mir zustehen?
2. Bis wann muss ich diese beantragen?
3. Wie lange kann ich sie in Anspruch nehmen?
4. Wonach wird sie berechnet?

Ich bin im Internet darauf gestoßen, dass man in meiner Situation Alg I in Höhe von 50 % des Gehaltes, welches man nach Übernahme im Ausbildungsbetrieb verdient hätte, für einen Zeitraum von 6 Monaten erhält. Ist das wahr?

Im Falle einer hilfreichen Auskunft möchte ich mich herzlich Bedanken.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.12.2011, 18:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

wenn du alle Voraussetzungen des § 119 SGB III erfüllst, besteht ein Anspruch auf ALG I.

§ 119 SGB III

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Arbeitslosengeld

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Anspruchsdauer


Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung:
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben;
  • das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz;
  • die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.

Höhe des Anspruchs







__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg 1, alg 2, leistung nach ausbildung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Lichtblick84 Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe 0 26.09.2011 19:51
Alleinerziehend / Alleinstehend 27, abgebrochenes Studium, Ausbildung, Lebenssicherung? BenDob Hartz IV 4 - ALG II 2 14 25.08.2011 19:39
Zweite Ausbildung! Deviance Hartz IV 4 - ALG II 2 8 06.03.2011 22:46
Ausbildung/ aufstockende Leistungen der ARGE/ evtl.400€ Job? ... Floekle Kosten der Unterkunft 8 16.11.2010 04:31
Alleinerziehend / Alleinstehend Ausbildung abgelehnt weil zu ALT??? Struwelinchen Hartz IV 4 - ALG II 2 7 17.03.2010 17:59


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:32 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0