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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich bin 36 Jahre als und erst 1 Monat Arbeitslos, und möchte Weiterbildung machen. Die Frage – ist das Möglich und welche ‚Rechte habe ich dafür. Vor ein paar Jahren , ich war auch Arbeitslos gewesen und wollte damals auch Weiterbildung machen – nur habe immer von Arbeitsamt Absage bekommen , mit Grund, das ich schon Alt bin und die haben keine Geld, meine Weiterbildung bezahlen . Würde Dankbar für jede Info . gruß |
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#2
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| Hallöchen, in welchem Beruf hast Du denn bisher gearbeitet und was für eine Weiterbildung möchtest Du denn gern machen? Ob die gefördert wird, kann ohne weitere Angaben gar nicht beantwortet werden und ob es notwendig ist, wird Dir nur Deine Arbeitsvermittlerin sagen. LG Rike |
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#3
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| Hallo, ich habe in Elektrobereich gearbeitet, meine Ausbildung ist als Energieanlagenelektoniker anerkannt . Ich möchte mich in Bereich : Siemens SPS S7 ( Programmierung ) , E-Plan oder AutoCad weiterbilden . gruß |
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#4
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| Sowas ist zumeist an eine Einstellungszusage geknüpft. Wie hier schon gesagt wurde: Da hilft nur die Beratung durch den zuständigen Vermittler. Turtle |
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#5
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| Hallo, habe gerade ähnliche Probleme zwecks Weiterbildung, kannstja mal hier schauen ohne Dich entmutigen zu wollen: Weiterbildung und nur Probleme beste grüsse dlater |
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#6
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| Seit wann wird das wird mit der Zusage denn derart rigoros gehandhabt? Vielleicht liegt es ja an regionalen Unterschieden, aber in meiner Region hier in M... wurden im vergangenen Jahr die Bildungsgutscheine jedem Hinz und Kunz hinterhergeworfen, teilweise sogar zwei ( Mir bekannt, Schulische Fortbildung, Seminarkosten ca. 10.000 Euro, Dauer 6mon. OHNE jegliche Zusage auf spätere Einstellung) Mein SB sagte mir damals daß "... es kein Problem sei sogar eine komplette Umschulung (2-3 Jahre) finanziert zu bekommen wenn danach die Einstellungsaussichten höher sind." |
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#7
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| Ja gute Frage warum wird des trotzdem so gehandhabt. Mehr als ne Einstellungszusage geht nicht..Die Kosten für den 8 Monatigen Lehrgang betragen auch so 10.000 EUR....Deshalb versteh ich ja nicht weshalb trotzdem abgelehnt werden kann. Im Interesse steht doch die Arbeitslosigkeit zu beenden, was in diesem Fall ja gegeben wäre! beste grüsse |
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