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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 23.09.2009, 22:29
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Beiträge: 2
Frage Was nach dem Elterngeld?

Halli Hallo,

ich bin am 3.05. diesen Jahres Mutter geworden und mein Arbeitsvertrag (befristet auf 1 Jahr) lief am 30.4. aus. Ab 3.5. hab ich dann also Mutterschaftsgeld und jetzt Elterngeld bekommen. Vor der Geburt meiner Tochter war ich 2 Jahre in der Firma.

Jetzt meine Frage: Wenn ich noch nicht direkt nach dem ersten Jahr (also nach dem Ende des Elterngeldes) wieder arbeiten gehen kann, bekomme ich dann ALG1 oder müßte ich dann Hartz 4 beantragen?

Vielen Dank für jeden guten Rat.

Minou
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  #2  
Alt 24.09.2009, 06:14
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Da du unmittelbar vor der Elternzeit versicherungspflichtig warst, ist die Elternzeit auch anwartschaftszeitbegründend für Alg I. Somit hast du einen Alg I-Anspruch erworben.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 24.09.2009, 10:52
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Beiträge: 2
Frage

Was bedeutet denn in dem Zusammenhang eine fiktive Berechnung? Und wenn man dem Arbeitsmarkt nur halbtags zur Verfügung steht bekommt man auch nur halbes ALG 1?!
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  #4  
Alt 24.09.2009, 10:58
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Fiktive Berechnung heißt, dass man je nach Qualifikation Alg I in pauschaler Höhe erhält, egal wie hoch das frühere Einkommen war.

Wenn man sich nur Teilzeit zur Verfügung, gibt es auch nur anteilig Alg I.
__________________
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alg 1, elterngeld, schwangerschaft

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