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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hatte am Dienstag meinen Termin zur Berechnung des ALG.Heute habe ich den schriftlichen Bescheid darüber erhalten.Ich dachte mich tritt ein.... Ab 1.3. erhalte ich das ALGI und für die Zeit vom 1.3.-30.4.09 wurde mir das ALG gleich mal gekürzt.Keine Ahnung warum!!!!????Der Betrag ab 30.4.ist genau der,den mir der MA am Die.Beim Termin im AA genannt hatte.Habe dann sofort beim AA angerufen,der MA konnte mir aber nur sagen,daß es eine Kürzung des Leistungssatzes gibt.Warum.....da soll ich doch bitte am Montag noch mal nachfragen.Zur weiteren Info,vieleicht noch:Alle Meldungen beim AA waren ordnungsgemäß,die Arbeitslosigkeit ist aus einer Insolvenz entstanden.Ich erhalte seit einem Jahr eine Erwerbsminderungsrente und habe bisher im Rahmen meiner Hinzuverdienstmöglichkeiten(genau wie von der RV berechnet)gearbeitet.Bin nun schon den ganzen Tag damit beschäftigt,Gesetze zu lesen um heraus zu finden warum die Kürzung des Leistungssatzes zustande kam.!!!????? Könnt Ihr mir vieleicht darauf eine Antwort geben?Die Kürzung liegt bei über 80%.Vielen Dank Coda! |
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#2
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| Hmm, meine Vermutung ist, dass du nur einen Teil an Alg1 bekommst, weil du durch die Erwerbsminderung nicht voll arbeiten kannst. Es wird aber bestimmt noch eine Antwort mit Gesetzestext kommen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Zitat:
etwas verwirrend. Da hattest du einen Termin zur Berechnung des ALG und hast gleichzeitig keine Ahnung warum das ALG gemindert ankommt. Und der Betrag ab 30.04 ist genau der, den der MA am Die. beim Termin genannt hatte. Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente und hast noch Nebeneinkünfte oder diese nicht mehr? Aber egal,möglicherweise kommt hier der § 131 SGB III zur Anwendung. 5) 1Ist der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum. SGB 3 - Einzelnorm Falls du aufgrund der Erwerbsminderung nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst, wird deine Bemessung entsprechend runtergerechnet. Ist jetzt aber nur eine Vermutung.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#4
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Danke erstmal für Eure Mühe!Ih habe wohl etwas verwirrend hir berichtet.Bin jetzt auch schon ein Stück weiter mit meinen eigenen Recherchen.Eigentlich mache ich solche sozialen Geschichten(die Klärung dieser)immer für andere,jetzt häng ich selber voll drin. Also 1.zahlen die mir nicht weniger weil ich nicht mehr voll arbeiten kann.Das war im Vorfeld abgeklärt,aus diesem Grund erhalte ich ja die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.Ich habe nur noch im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenzen gearbeitet.Das wurde auch im Dez.erst durch die BV geprüft. 2.Hat mir der Herr bei meinem Termin zur Berechnung des ALG kein Wort dazu gesagt´,daß mein ALG für 2 Monate gekürzt wird.Er nannte die Summe die ich auch ab Mai kriegen soll. 3.Habe ich jetzt mitgekriegt,das die Kürzung der Rentenbetrag ist den ich kriege. Geht das denn?Ist es nicht so daß das ALG die Rentenhöhe vermindern könnte,wenn das Bemessungsentgeld (wurde ja bei mir erst geprüft)zu och ist. Ich bin voll stinkig ![]() ![]() !Hab Ir eventuell noch irgendwelche rechtlichen Grundlagen.Der nette Herr von der Leistungsabteilung beim AA hat mir in einem Brief noch mitgeteilt ,daß er sich auf § 10 SGB X beruft.-Erfüllungsbestand.Find ich total en Blödsinn!Die wissen doch gar nicht ob ein Erstattungsanspruch besteht. Sorry meine Tastatur läßt immer mal Buchstaben weg. LG Coda |
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#5
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| Hallo Lopo! Ich hatte noch vergessen zu erwähnen,daß meine als Bemessungsgrundlage geltende Arbeitsleistung,gleich bleiben würde.Ich könnte und würde also genau so viele Stunden arbeiten ,wie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Nochmals Danke und ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Argumentationsgrundlagen für Montag liefern. Gute Nacht u Herzl. Grüße Coda! |
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#6
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| Hi, Zitat:
§ 141 SGB III Sorry, mehr fällt mir zur Zeit auch nicht ein.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#7
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| Ich erziele kein Nebeneinkommen!!!!Ich bin durch eine Insolvenz arbeitslos geworden und müßte jetzt eigentlich ab 1.3.ALG erhalten.Von dem mir laut Berechnung(Bemessungsentgeld)zustehenden Geld,hat mir der Kollg.vom AA den Betrag, um die Rente die ich bisher erhalten habe gekürzt. ![]() Schade ich dachte ,Ihr habt noch ein paar Gesetzestexte für mich!Herzl.Gruß Coda |
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#8
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| Die Antwort zu Deiner Frage findest du vielleicht im Merkblatt für Arbeitslose auf Seite 43 unter Punkt 7.1. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen eine „Doppelzahlung“ verhindern. |
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#9
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| Danke,aber auch da hab ich schon geschaut.Da geht es aber um Renten wegen voller Erwerbsminderung. Meiner Meinung nach,wäre nur der Rentenversicherungsträger berechtigt,die Rente zu kürzen wenn das Bemessungsentgeld nicht im Rahmen der Hinzuverdienstöglichkeiten liegt.Bei mir liegt es aber im Rahmen!!!!!Ich hatte gehofft,daß von Euch vieleicht noch ein paar § kommen.Mal schauen,wie sie mich morgen beim Amt aufnehmen-ohne Termin! ![]() Gruß Coda! |
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