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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 05.09.2009, 17:19
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Registriert seit: 25.02.2009
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Standard Wann Änderungsmeldung an Agentur abschicken?

Hallo Zusammen,benötige mal wieder Eure Mithilfe,da ich mich nicht so ganz entscheiden kann.Habe am 25.08.09 einen neuen Job als LKW-Fahrer in Dänemark angetreten.Es wurde allerdings noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben.Sitz der Firma ist in Kolding/DK,soll auch unter dänischem Vertrag eingestellt werden,dies habe ich mündlich.Unterzeichnet habe ich bislang nur den Antrag auf CPR-Nummer fürs dänische Finanzamt und ein Formular für die DK-Kommune mit meinen persönlichen Angaben und der Adresse meiner deutschen Krankenkasse.Gehört habe ich,dass der Chef wohl die deutschen Krankenkassen-Beiträge bezahlt,alles andere über Dänemark abwickelt.Meine Frage ist nun,wann soll ich dem deutschen AA mitteilen,das ich wieder Arbeit habe?Meine Meinung dazu ist:Erst Unterzeichnung des AV,dann die rückwirkende Veränderungsmitteilung ans deutsche Arbeitsamt,denn ich möchte ja nicht unbedingt ohne jegliche Krankenkasse dastehen.Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar und verbleibe,

mit freundlichen Grüssen

Containertruckerandy 24
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  #2  
Alt 05.09.2009, 18:45
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Containertruckerandy24 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,benötige mal wieder Eure Mithilfe,da ich mich nicht so ganz entscheiden kann.Habe am 25.08.09 einen neuen Job als LKW-Fahrer in Dänemark angetreten.

Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar und verbleibe,

mit freundlichen Grüssen

Containertruckerandy 24
Seit dem 25.08.2009 stehst Du also der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung?
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  #3  
Alt 05.09.2009, 19:03
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Ja,so kann man es sehen und was schlägst Du mir nun vor?
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  #4  
Alt 05.09.2009, 19:28
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Containertruckerandy24 Beitrag anzeigen
Ja,so kann man es sehen und was schlägst Du mir nun vor?
Das so mitteilen, wie Du hier geschrieben hast.
Habe am 25.08. eine Tätigkeit als .... in ... aufgenommen.
Ein Arbeitsvertrag liegt noch nicht schriftlich vor.

Konsequenz könnte sein
1. Rückzahlung 25.08. bis 31.08.
2. Bußgeldverfahren mit Bußgeld oder Strafverfahren wegen Betrug
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  #5  
Alt 05.09.2009, 19:51
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Beiträge: 1.122
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Hi.

Mitteilung von Änderungen

Wenn Sie eine Leistung beantragt haben oder beziehen, sind Sie auch verpflichtet, der Agentur für Arbeit solche Änderungen mitzuteilen, die für die Beurteilung Ihres Leistungsanspruches bedeutsam sein könnten.


Falls sich solche Änderungen ergeben, melden Sie diese bitte unaufgefordert und sofort, notfalls telefonisch, da nur so Sachverhalte, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen, rechtzeitig berücksichtigt und Überzahlungen vermieden werden können.


Insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen ist es wichtig, dass Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit benachrichtigen:

bei Aufnahme einer Tätigkeit

Mitteilung von Änderungen

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #6  
Alt 05.09.2009, 19:58
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Beiträge: 90
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Lebst du seit dem 25.8. in Dänemark?
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  #7  
Alt 05.09.2009, 21:39
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Beiträge: 12
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Hallo,nein gemeldet bin ich in Deutschland und das soll auch so bleiben.

Mfg.Containertruckerandy24
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