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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, eine Frage (betrifft Gott sei Dank nicht mich).Vor sechs Jahren war es so dass man eine ALG-Sperre bekommt, wenn man einen festen Job aufgibt und einen befristeten annimmt und dann arbeitslos ist. Ist das immer noch so oder hat sich das geändert? Und wie sieht es aus, wenn man einen Festvertrag bei einer Zeitarbeit hat und jetzt einen befristeten Job bei einer (insolventen) Firma bekommt? Damit macht man sich ja auch wieder selber hilfsbedürftig... Was ist wenn die Firma jetzt zerschlagen wird oder Vertrag nicht weiter verlängert wird?? Muss man dann drei Monate in Kauf nehmen, oder nicht? Gruß Susi |
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#2
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| Warum übernimmt eine insolvente Firma jemanden aus der Zeitarbeit??
__________________ Liebe Grüße von Murmel |
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#3
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| Hallo, das frage ich mich auch.... es war aber seit Jahren so, dass die Stammbelegschaft gehen durfte und die von der Zeitarbeit wurden dauernd verlängert. Jetzt müssen einige von der Zeitarbeit und der Rest wird erstmal für ein halbes Jahr übernommen. Trotz das es bei uns noch Kündigungen geben wird... Aber das beantwortet nicht die Frage... Kann denn niemand was dazu sagen? |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Hallo Grubenpony, das machen hier einige, weil die sich denken, endlich weg von der Zeitarbeitsfirma... Ich kann den Sinn auch nicht verstehen, was hier gerade abgeht... mit Pech geht es eh nicht weiter mit uns aber hauptsache noch neue Verträge ausstellen |
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#6
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| Hallo, habe mit meiner Kollegin gesprochen. es wird mit der ZA ein Aufhebungsvertrag gemacht und laut Agentur für Arbeit ist das kein Problem. Es würde dann keine ALG I-Sperre geben. Könnt ihr das glauben? Ich irgendwie nicht.... |
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#7
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| DA der BA zu § 144 SGB III: keine Sperrzeit wenn "... die unbefristete Beschäftigung in einem Leiharbeitsverhältnis B 11a AL 55/05 R und 73/05 R)."war und zugunsten einer regulären günstigeren befristeten Beschäftigung aufgegeben wird - und - die befristete Beschäftigung mindestens für einen Zeitraum von zwei Monaten eingegangen wird (vgl. BSG v. 12.07.06 –
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#8
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| Vielen Dank Gerald |
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