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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, folgende Situation. Ich habe von August 2007 bis November 2008 eine Lehrstelle gehabt und dort ein geringes Azubi Gehalt bekommen. Leider musste ich die Ausbildung abbrechen weil mein Betrieb insolvent gegangen ist. Ich habe gleich ab Dezember eine Vollzeitbeschäftigung bekommen. Dort arbeitetete ich von Dezember 2008 bis Mai 2009. Hier habe ich naklar das 4 - fache verdient als in der Lehre. Wie wird mein ALG 1 Geld jetzt berechnet? Es wäre jalogisch wenn ein Schnitt aus den verschiedene Gehältern genommen wird. Ausserdem habe ich bereits eine neue Tätigkeit ab dem 1.08 und beziehe somit nur 2 Monate ALG1. Ich habe bereits ein Brief bekommen vom Amt,hier haben Sie das ALG1 nach menem Azubi Gehalt berechnet was naklar ein lecherlicher Betrag ist. Und ich bin mir nicht sicher ob die dasbeim Amt jetzt richtig gemacht haben. Bitte um hilfe. LG |
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#2
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| Hi, kann es sein, dass du zwischen den zwei Beschäftigungen kurzfristig arbeitslos warst und ALG bezogen hast? Wenn ja, dann ist der Bescheid der AA richtig. Ansonsten gilt folgendes. Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs. Bemessung
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Ja ich war abeitslos für knapp 1 Monat aber ich habe KEIN ALG1 bezogen weil ich so schnell wieder einen Job hatte. Das ALG 1 war beantragt aber es kam nie auf mein Konto, weil 3-4 Tage nach dem erhalten des Bewilligungsbescheides habe ich mich beim Amt abgemeldet wegen meines neuen Jobs. Mir wurde das auch am Telefon so erklärt das ein Durchschnitt genommen wird aus beiden Gehältern, weil ich bis jetzt noch kein ALG1 richtig in anspruch genommen habe. Habe naklar mit mehr Geld gerechnet...wie soll ich von 230 euro leben...die hälfte der miete ist damit gerade mal bezahlt. Kann man zusätzlich Wohngeld beantragen odermuss ich zur Hartz4 stelle? (da habe ich ja gar keine st drauf Hart4 zu beantragen )Danke schon mal für die schnelle Antwort. |
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#4
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| Ich habe vegessen zu screiben das ich eine Speerzeit hatte damals und deswegen auch das Geld erst nach ein paar Wochen bekommen hätte aber wie ich oben schon sagte schneller war als das Amt und inzwischen einen neuen Job hatte und mich abgemeldet habe und kein bisschen ALG1 Geld auf mein Konto bekommen habe. |
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#5
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| Hi, da habe ich mit meiner Vermutung ja richtig gelegen. Der Anspruch war nach dem Lehrabbruch festgestellt. Durch die eingetretene Sperrzeit und der erneuten Arbeitsaufnahme kam es nicht mehr zur tatsächlichen Zahlung. Das ändert aber nichts daran, dass der Anspruch damals entstanden ist, mit der Bemessung nach AZUBI Gehalt. Durch die darauf folgende Arbeit ist kein neuer Anspruch entstanden( keine 12 Monate gearbeitet). Somit lebt der alte noch nicht verbrauchte Restanspruch mit der alten Bemessung wieder auf. Der Bescheid der AA ist somit richtig. Du kannst Wohngeld beantragen oder aufstockend ALG II. Schau mal günstiger für dich ist.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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