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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo @ all... Ich bin neu hier, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Bin nach zehn Jahren aus betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen worden. Bin Kfm. Angestellter. Bin seit dem 02.02. Arbeitssuchend gemeldet und habe heute zwei Vorschläge ohne Rechtsbelehrung erhalten, die nicht nicht mein Fall sind. Muss ich mich auf diese Vorschläge bewerben bzw. die annehmen? Mfg. |
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#2
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| Zitat:
Aber eine Sanktion droht Dir nicht, wenn Du es nicht tust, weil Du nicht belehrt wurdest... |
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#3
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| Okay, danke. Warum bekomme ich dann Vorschläge ohne Belehrung und nicht gleich mit Belehrung?! Wird es nachgeprüft, ob ich mich beworben habe? Wenn ich es einfach behaupte?! |
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#4
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| Bist Du *arbeitsuchend* (das hast Du geschrieben) oder *arbeitslos*? Das macht evtl. den Unterschied! Wer *arbeitsuchend* ist, hat keinerlei Verpflichtung! |
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#5
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| Also genau genommen, bin ich seit dem 02.02. Arbeitlos. Ich möchte jetzt einfach nicht vorschnell einen neuen Job annehmen, nur da,it ich einen Job habe, sondern einen vernünftigen Job finden. Ich habe zehn Jahre durchgängig bei einer Firma gearbeitet, ich strebe jetzt auch wieder eine langfristige Tätigkeit an, aber eben etwas Vernünftiges und nicht das erst beste Angebot.... |
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#6
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| Du bist im ALG 1, da ist eh nicht alles zumutbar, besonders in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit: SGB 3 - Einzelnorm Wenn du VVs ohne RFB bekommen hast, dann kannst du dich bewerben, musst aber nicht. Passieren kann dir da nichts. Turtle |
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#7
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| Danke Turtle, muß ich mich dem Arbeitsamt dazu äußern? Da ist ein Schriftstück bei, was ich zurück senden soll zum Arbeitsamt... |
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#8
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| Nein, musst du eigentlich nicht. Turtle |
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#9
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| @ Turtle Was heißt eigentlich? |
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#10
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| Nun ja, es gibt was, das nennt sich Höflichkeit... Turtle |
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