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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 11.02.2012, 14:16
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Standard Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsbelehrung erhalten

Hallo @ all...

Ich bin neu hier, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Bin nach zehn Jahren aus betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen worden. Bin Kfm. Angestellter. Bin seit dem 02.02. Arbeitssuchend gemeldet und habe heute zwei Vorschläge ohne Rechtsbelehrung erhalten, die nicht nicht mein Fall sind. Muss ich mich auf diese Vorschläge bewerben bzw. die annehmen?

Mfg.
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  #2  
Alt 11.02.2012, 18:35
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Koryphäe Beitrag anzeigen
...und habe heute zwei Vorschläge ohne Rechtsbelehrung erhalten, die nicht nicht mein Fall sind. Muss ich mich auf diese Vorschläge bewerben bzw. die annehmen?
Ja, Du musst Dich bewerben.
Aber eine Sanktion droht Dir nicht, wenn Du es nicht tust, weil Du nicht belehrt wurdest...
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  #3  
Alt 12.02.2012, 17:25
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Okay, danke.

Warum bekomme ich dann Vorschläge ohne Belehrung und nicht gleich mit Belehrung?!

Wird es nachgeprüft, ob ich mich beworben habe? Wenn ich es einfach behaupte?!
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  #4  
Alt 12.02.2012, 18:21
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Bist Du *arbeitsuchend* (das hast Du geschrieben) oder *arbeitslos*? Das macht evtl. den Unterschied!
Wer *arbeitsuchend* ist, hat keinerlei Verpflichtung!
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  #5  
Alt 12.02.2012, 18:58
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Also genau genommen, bin ich seit dem 02.02. Arbeitlos.

Ich möchte jetzt einfach nicht vorschnell einen neuen Job annehmen, nur da,it ich einen Job habe, sondern einen vernünftigen Job finden. Ich habe zehn Jahre durchgängig bei einer Firma gearbeitet, ich strebe jetzt auch wieder eine langfristige Tätigkeit an, aber eben etwas Vernünftiges und nicht das erst beste Angebot....
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  #6  
Alt 12.02.2012, 19:04
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Du bist im ALG 1, da ist eh nicht alles zumutbar, besonders in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit:
SGB 3 - Einzelnorm

Wenn du VVs ohne RFB bekommen hast, dann kannst du dich bewerben, musst aber nicht. Passieren kann dir da nichts.

Turtle
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  #7  
Alt 12.02.2012, 19:42
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Danke Turtle,

muß ich mich dem Arbeitsamt dazu äußern? Da ist ein Schriftstück bei, was ich zurück senden soll zum Arbeitsamt...
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  #8  
Alt 12.02.2012, 19:43
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Nein, musst du eigentlich nicht.

Turtle
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  #9  
Alt 12.02.2012, 20:07
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@ Turtle

Was heißt eigentlich?
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  #10  
Alt 12.02.2012, 20:21
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Nun ja, es gibt was, das nennt sich Höflichkeit...

Turtle
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