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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| hallo! beziehe seit 26 monaten durchweg krankengeld von der krankenkasse & übergangsgeld von der bfa (mache noch bis ende oktober eine med. reha) und habe mich am 16.10.09 bei de arge angemeldet, da ich der auffassung war, daß ich nach ende der reha am 22.10.09 nur anspruch auf hartz4 habe. der anspruch wurde von der arge kurz geprüft und nun hab ich für den 27.10. einen abgabe-termin für meine anträge bekommen. nun hab ich aber im netz gelesen, daß ich nach 24 monaten krankengeld & übergangsgeld einen neuanspruch auf ALG1 hab. nun meine frage: wenn ich am 27.10. dann meine anträge bei der ARGE abgebe und diese stellen fest, daß ich anspruch auf ALG1 hab, hab ich dann sofort ab dem 23.10. anspruch auf ALG1 oder erst ab dem tag, wo ich mich dann bei der agentur für arbeit anmelde? oder geht das dann automatisch? oder was mache ich, wenn die arge mir nur hartz4 bewilligen, trotz der über 24-monate zahlung von krankengeld und übergangsgeld? zudem habe ich umzugskosten aus der reha in meine wieder 1. neue wohnung und eine wohnungs-erstaustattung beantragt, die mir schon mündlich von der arge zugesagt wurde. (ich war 2 jahre im opferschutzprogramm und habe nur in frauenhäusern gelebt und kliniken verbracht) bekomme ich das denn auch, wenn ich ALG1 bekommen sollte? allein kann ich das schwer auf einmal bestreiten? und wenn es als darlehen gewährt werden sollte, wie muß man das dann zurück zahlen? ich weiß, viele fragen |
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#2
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| Hi, das Thema haben wir doch schon abgehandelt. hier Warum greifst du den gleichen, leicht von dir abgewandelten Sachverhalt erneut auf?
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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| Stichworte |
| alg1, alg2, erstausstattung, erstausstattung möbel, hartz4 |
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