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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo Zusammen, ich habe mich heut hier angemeldet, weil ich mit meinem Arbeitsamt echt am Verzwifeln bin. Ich bin seit dem 01.02.09 Arbeitslos und komme nicht dazu meinen ALGI Antrag zu stellen. Alles liegt daran, weil das Arbeitsamt Plauen meine Unterlagen, mit den benötigten Arbeitgeber bescheinigungen verschlampt hat. Angeblich haben sie meine Akte schon am 03.02.09 an meine Agentur geschickt, aber da ist sie nicht. Es macht mich echt Fertig, weil es da anscheinden niemanden Interressiert das ich seit einem monat ohne geld da steh und mir nen Dispo nehmen musste um wenigstens meine Fixkosten decken zu können. Ich weis auch nicht mehr was ich machen soll. ich habe nun schon mit beider Geschäftsführern gesprochen aber nein die Akte ist weg. Vllt. könnt Ihr mir ja noch ein Paar Tipps geben ich wäre echt über jeden Dankbar.
__________________ Liebe Grüße OoSafiraoO Wer Rechtschribfehler findet, darf sie behalten... |
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#2
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| Wenn du grundsätzlich einen Leistunganspruch hast, kannst du eine Vorschusszahlung beantragen, § 42 SGB I. Ich würde diesbezüglich schleunigst Kontakt aufnehmen. Gruß Enibas |
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#3
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| Jap das habe ich schon gemacht, aber da haben die gesagt, das können sie nicht machen, da sie nicht wissen ob ich anspruch auf Leistungen hätte. Anscheinend interressiert es da niemanden was man dadurch für probleme bekommt. Sie haben mir gesagt, das ich Säumnisszuschläge und Mahngebühren ja einklagen kann, t ürlich so gan ohne Geld da freuen sich die Anwälte. Ich stell mir grad vor wie ich zum Anwalt trampel und sag "hey ich brauch Ihre hilfe aber bezahlen kann ich sie nicht" Manchmal frag ich mich echt, wo die Ihren gesunden Menschenverstand haben. Nun habe ich ne bescheinigng von der Krankenkasse angefordert, hoffentlich hilft das.
__________________ Liebe Grüße OoSafiraoO Wer Rechtschribfehler findet, darf sie behalten... |
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#4
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| Okay, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig als bei deiner ARGE/Jobcenter einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zu stellen, wenn du alleine lebst und kein weiteres Einkommen in deinem Haushalt vorhanden ist. Wenn auch grundsätzlich nicht feststeht ob du überhaupt ALG I Anspruch hast... Gruß Enibas |
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#5
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| Es ist geschafft, die Akte ist aufgetaucht und kann morgen endlich meinen Antrag abgeben. Es ist schon schade das es dort Leute gibt, die so mit den Existenzen ader umgehen, naja aber nun ist es ja erstmal geschafft. Danke für die Tipps
__________________ Liebe Grüße OoSafiraoO Wer Rechtschribfehler findet, darf sie behalten... |
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