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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 12.01.2010, 14:53
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Frage umschulung und alg1

hallo alle zusammen,

ich will eine umschulung machen, wird mir Alg1 weiterhin gezahlt? meine elternzeit ist jetzt vorbei. würde mich auf antworten freuen und danke euch.

lg
daisy
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  #2  
Alt 12.01.2010, 15:29
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Während der Umschulung wird Alg I als sogenanntes Alg-W weitergezahlt. Dabei wird aber für 2 Tage Umschulung ein Anspruchstag verbraucht, bis auf einen Restanspruch von 30 Tagen.
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  #3  
Alt 12.01.2010, 15:49
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Beiträge: 26
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das ist ja erstmal super. danke für die schnelle antwort. meine zweite frage ist, dass ich für meine tochter eine tagesmutter benötige, ob diesbezügliche kosten von der agentur oder arge übernommen wird?
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  #4  
Alt 13.01.2010, 07:09
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Zitat:
Zitat von daisy1804 Beitrag anzeigen
das ist ja erstmal super. danke für die schnelle antwort. meine zweite frage ist, dass ich für meine tochter eine tagesmutter benötige, ob diesbezügliche kosten von der agentur oder arge übernommen wird?
Nach § 83 SGB III werden Kinderbetreuungskosten pauschal i.H.v. 130 € übernommen. Höhere Kosten übernimmt ggf. das Jugendamt nach SGB VIII.
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  #5  
Alt 13.01.2010, 13:09
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Beiträge: 26
Standard Kinderbetreuung durch Großeltern

wie ist es denn mit den Kinderbetreuungskosten, wenn ich mich dafür entscheide, dass meine tochter von der oma betreut wird, während ich eine umschulung mache. kann mich eigendlich nicht auf andere, wie tagesmütter oder co verlassen.

lg
daisy
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  #6  
Alt 14.01.2010, 07:09
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Zitat:
Zitat von daisy1804 Beitrag anzeigen
wie ist es denn mit den Kinderbetreuungskosten, wenn ich mich dafür entscheide, dass meine tochter von der oma betreut wird, während ich eine umschulung mache. kann mich eigendlich nicht auf andere, wie tagesmütter oder co verlassen.

lg
daisy
Wrden auch übernommen. Die Anweisungen der BA dazu:

"An Kinderbetreuungskosten werden erstattet
u. a. Kindergarten-/Hortgebühren, Tagesmutter, Mehraufwendungen von Nachbarn/Verwandten, nicht jedoch Verpflegungskosten
130,00 Euro monatlich pauschal für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern (Kinder unter 15 Jahre; bei der Betreuung behinderter aufsichtsbe-dürftiger Kinder im eigenen Haushalt auch darüber hinaus)
bei Teilmonaten 4,33 Euro je Kalendertag, bei Betreuungseinrichtungen auch bei Teilmonaten voller Monatsbetrag (79 Abs.1 Nr.4 i. V. m. § 83 SGBIII).
Es genügt grundsätzlich die Glaubhaftmachung der Kosten, ein konkreter Nachweis ist in diesen Fällen entbehrlich"
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  #7  
Alt 04.02.2010, 20:13
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Beiträge: 1
Standard Ich hätte da ne ehnliche frage

Hallo zusammmen und zwar:

Ich bin ab dem 12.02 Arbeitslos mein Berater hat gesagt einen Umschulung wegen meinem Rücken wäre kein problem.

Ich habe zwei Kinder und die Mama ist im Mutterschutz. Bekomme ich bloß mein Arbeitslosengeld weitergezahlt oder iregnd welche Sozialzuschläge?
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  #8  
Alt 05.02.2010, 07:19
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Während einer Umschulung wird nur das Arbeitslosengeld weiter gezahlt plus Fahrtkosten (sowie Übernachtung/Verpflegung bei Maßnahmen außerhalb des Tagespendelbereiches)
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