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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 03.03.2010, 02:32
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Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 2
Standard Trotz Rückkehr Anspruch auf ALG 1?

Sehr geehrte Damen und Herren,
momentan befinde ich mich seit drei Monaten in der Dominikanischen Republik.
War in den Jahren zuvor, hier sehr oft im Urlaub und habe mich in das Land verliebt.Nun habe ich aber leider einsehen müssen, das hier aufgrund der Wirtschaftskrise, weltweit Touristen ausbleiben und es keine möglichkeit gibt irgendwie im Therapeutischen Sektor Fuß zu fassen.
So das ich mich entschlossen habe wieder nach Deutschland zurückzukehren um dort beruflich wieder zu starten.
Mein Rückflugticket habe ich für Anfang April 2010 gebucht und die Zeit möchte ich nutzen um mich vorzubereiten auf die Rückkehr nach Deutschland.
Ich habe meinen Job zum 31.12.2009 gekündigt habe dort seit 2000 im Arbeitsverhältnis gestanden.Grund meiner Kündigung waren gesundheitliche Gründe( habe diesbezüglich zwei Bescheinigungen von Ärzten)die mir auch beide ein Attest ausstellen würden wenn nötig.
Das heisst ich bin seit 01.01.2010 arbeitslos habe alles in Deutschland liegen was zur Antragsabgabe für ALG 1 nötig ist.(Lohnsteuerkarte-Arbeitsbescheinigung -Stellungnahme.)
Meine Fragen an Sie
-bekomme ich ALG 1 ab wann und für wie lange?
-was ist wenn ich eine Sperre bekomme wegen Arbeitsaufgabe
ab wann gilt diese und für wie lange?
-was ist wenn ich keine Sperre bekomme auch für die letzten 3 Monate erhalte ich da eine Nachzahlung?
-ab wann gelte ich als Arbeitslos ab den 01.01.2010 oder erst ab dem tag der Abgabe des Antrages auf ALG 1?
-was soll ich den Arbeitsamt sagen weil ich erst jetzt komme um den Antrag abzugeben oder ist das nicht relevant?
Möchte diesbezüglich kein Fehler machen und würde mich freuen auf Antwort von Ihnen!
mit freundlichen Gruß!
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  #2  
Alt 03.03.2010, 06:17
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
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Das hatten wir doch schon:

Rechtslage bei ALG 1

Ergänzung Sperrzeit: Die Sperrzeit läuft 12 Wochen ab 01.01.2010. Du würdest ab April somit sofort Alg I bekomen, aber die Bezugsdauer verkürzt sich um 25 % (nur 270 statt 360 Tage)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 03.03.2010, 15:02
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Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 2
Standard Lieber Gerald!

Danke für die Anwort!Was ist wenn ich keine Sperrfrist von 12 Wochen erhalte durch das Arbeitsamt wie verhält es sich dann,
das ich ab der KW 13 ALG 1 bekomme habe ich ja verstanden aber ich muss halt bei meiner Rückkehr bei Null anfangen!!mfg
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