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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 20.04.2009, 16:44
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Beiträge: 1
Standard Teilzeit in Elternzeit - betriebsbedingte Kündigung - Berechnung Arbeitslosengeld

Wenn während der Elternzeit ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis (als Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vollzeit-Vertrag) eingegangen wird und der Betrieb aufgrund wirtschaftlich begründeter Lage betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, auf welcher Basis wird dann das Arb.-losengeld berechnet?

Auf Basis des vorherigen Vollzeit-Gehalts (vor Elternzeit) oder auf Basis des während der Elternzeit verdienten Teilzeit-Gehalts (abzgl. oder mit Elterngeld) oder aus einer Mischung von beiden Gehaltsvarianten über eine bestimmte Laufzeit?

Wer kann hier weiterhelfen?
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  #2  
Alt 21.04.2009, 06:13
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Nach § 130 (2) Nr. 3 SGB III werden Zeiten mit Eltergeldbezug bei der Bemessung nicht berücksichtigt. Die Bemessung erfolgt also nach Vollzeit.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 21.04.2009, 06:34
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.209
Standard

Interessant wäre zu erfahren, welches Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, der Teilzeitvertrag und/oder der Vollzeitvertrag, wobei die Rechtmäßigkeit der Kündigung des letzteren während der Elternzeit eher fraglich ist.
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