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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 28.11.2009, 01:03
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Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 5
Standard Sperrzeit fristlose Kündigung des AG

Hallo liebes Forum,

bin neu hier und würde mich über eure Hilfe / Ratschläge freuen! Das Problem:
  • Mein ehem. AG hat mich Anfang Okt. fristlos aufgrund angebl. Diebstahlvorwürfe gekündigt. AG ist berühmt & berüchtigt im Umgang mit AN bzw. Verfahren bei Entlassung/Kündigung.
  • Die Vorwürfe sind völlig haltlos und ohne Substanz - Beweise gibt es nicht und kann es nicht geben. Die Anhörung zur Kündigung muss man als reine Brüllerrei + Provokation des AG bezeichnen.
  • Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte ich noch 14 Tage Urlaubsanspruch. Der AG hat bis heute das Oktober-Gehalt nicht gezahlt und wird dies freiwillig auch nicht tun. Begründung: Fehlanzeige ... (pure Frackigkeit)!
  • Kündigungsschutzklage wurde sofort eingeleitet, inzwischen fand Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt.
  • Der Richter befand das Verhalten des AG als völlig unverständlich und die Begründung / angebl. Beweise als "nicht plausibel und aussagefähig". Als Vorschlag zur "gütlichen Einigung" folgte er ausnahmslos unseren Anträgen laut Klageschrift, nämlich Kündigung zurückziehen und Weiterbeschäftigung bzw. -bezahlung bis Ablauf des Vertrages am 31.12.09. Er legte dem AG mehrfach nahe, diesem Vorschlag zu folgen da seine Aussicht auf Erfolg in einer Hauptverhandlung = Null sind aufgrund Akten- und Beweislage.
  • However, AG super ange....t weigerte sich komplett und maulte sogar vor Gericht ohne jeden Respekt in der Gegend rum. Ende vom Lied = Termin zur Hauptverhandlung (irgendeine "Kammer") Ende Feb. 2010.
Jetzt mein Problem:
  • Bis dahin gibt´s massive, finanzielle Probleme und irgendwie komm ich mit den hiesigen Ämtern nicht weiter!
  • Ehem. AG verweigert bis heute selbst die Oktober Zahlung.
  • ALG1 würde so-oder-so erst ab Eintritt der Arbeitslosigkeit greifen = Tag der Kündigung + Resturlaub 14 Tage = Ende Oktober! Kein Mensch sagt was zur Zeit die eigentlich der AG zahlen müsste.
  • Die Profis hier werden es ahnen: Für ALG1 droht Sperrzeit wegen der fristlosen Kündigung 3 Monate. Was kann ich dagegen tun? Eine ausführliche Erklärung habe ich bereits mit dem Antrag abgegeben ... Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, oder? Schließlich ist die Kündigung absolut ungerechtfertigt und wird spätestens zur Hauptverhandlung per Gericht abgeschmettert?!
  • Zwischenzeitlich habe ich ALG2 beantragt, da mir langsam aber sicher die finanziellen Möglichkeiten wegbrechen. Sämtl. lfd. Kosten bestehen natürlich weiterhin und ich habe keinen cent zur Verfügung. Miete droht nach dem Wochenende in den 2monatigen Rückstand zu laufen, Tel. / Strom ebenfalls. Essen? Bewerbungskosten? Wäsche waschen? Mobilität? Usw. -> alles Dinge die irgendwie finanziert werden müssen. Interessiert KEINEN!!! ArGE überzog mich mit Formularwelten und langen Wartezeiten statt sofortiger / unbürokratischer Hilfe ... die Luft bei mir ist MEHR ALS DÜNN! Mehr noch -> "Vermieterbescheinigung" fehlte bei Abgabe des ANtrags (Mietvertrag war aber da was "reichen würde" lt. Aussage des Sachbearbeiters beim 1. Melden) und der freundlichen Dame von der Antragsannahme fiel noch eine weitere Anlage zum Antrag ein, die ERST AUSGEFÜLLT WERDEN MUSS VORHER KANN ICH DEN ANTRAG NICHT ANNEHMEN / BEARBEITEN - soll heissen ... ist mir eigentlich total egal, in welcher Situation Sie sich befinden und wovon Sie heute/morgen leben sollen oder wo Sie wohnen wenn der Vermieter (Erzkonservativ!) nach 2 Mieten Rückstand anfängt faxen zu machen, HAUPTSACHE ICH KANN MIR WEITER HIER IN RUHE DIE NÄGEL FEILEN.
... das war´s in Kürze und das ist Status quo. Ist das normal? Kann ich mich irgendwie wehren? Was mache ich gegen die Sperrzeit? Gibt es denn wirklich keine KURZFRISTIGEN Hilfen für solche Situationen? Kann ArGE Annahme einfach so bzw. mit o. g. Begründung verweigern und eigentlich verzögern?

Würde mich echt freuen wenn es konkrete Tipps von euch geben würde. Bin mit meinem Latein am Ende ...

Thx

P.S. Sorry für die eine oder andere Spitzfindigkeit - reiner Galgenhumor. Ich möchte nichts und niemanden persönlichen beleidigen oder Rechte verletzen ...
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  #2  
Alt 28.11.2009, 11:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Du wurdest gekündigt, ergo bist du faktisch erstmal arbeitslos. Das Ergebnis deiner Verhandlungen steht ja noch aus, damit wäre also ALG 1 die korrekte Leistung. Wenn man wirklich über eine vorläufige Sperrzeit (aufgrund deines Rechtsstreits sicherlich vorläufig) befindet, dann kannst du aufgrund Notlage ALG 2 beantragen. Solltest du den Rechtsstreit gewinnen, wird die ARGE sich das Geld beim Arbeitgeber (Lohn) oder der Agentur (ALG 1, weil Sperre wegfällt) wiederholen. Solltest du verlieren, wirst du das ALG 2 zurückzahlen müssen (Kostenersatz wegen schuldhaftem Verhalten).

Das Problem ist nicht so ungewöhnlich, ggf. hättest du die Antwort bereits über die Suchfunktion finden können.

Turtle
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  #3  
Alt 30.11.2009, 14:19
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Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 5
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Hallo,

vielen Dank für das Feedback -> der "Status" in der Theorie wie von turtle beschrieben ist mir soweit klar, meine Fragen / Probleme zielen woanders hin:

-> Kann aufgrund der Sachlage von der Agentur denn überhaupt eine Sperrzeit verhängt werden? Wie ist hier die Rechtslage bzw. worauf basiert die Begründung / Entscheidung im Falle einer Sperrzeit? Gibt es Gesetze / Urteile hierzu?

-> Darf die ArGE die Annahme und damit die Bearbeitung meines ALG2 Antrags ablehnen, insbes. in Anbetracht der akuten Notlage, weil "die Vermieterbescheinigung nicht vorlag" obwohl im Gespräch davor versichert wurde, dass zunächst auch ein Mietvertrag ausreicht, der beigefügt war? Gilt hier denn nicht zunächst einmal möglichst rasch entsprechende Hilfe zu leisten anstatt Verzögerungen zu verursachen? Kann die ArGE "gezwungen" werden, den Antrag anzunehmen und die ggf. fehlende Mieterbescheinigung wird nachgereicht? Wie ist die Rechtsprechung / welche Gesetze sind die Basis?

Nochmals vorab dankend für Feedback ...
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  #4  
Alt 03.12.2009, 10:28
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Beiträge: 70
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Hallo,
da ich mich derzeit mit dem Thema Sperrzeit sehr beschäftige versuche ich dir zumindest Teil 1 zu beantworten - bin aber kein Experte (könnte also irren).

Da die Kündigung auf Grund von Diebstahl (das behauptet zumindest dein AG) erfolgt ist sie durch dich herbeigeführt worden und somit führt es zur Sperrzeit. Wenn es dazu kommt könntest du - meiner Meinung nach - Widerspruch erheben mit dem Hinweis auf das anhängige Verfahren und evtl. der Begründung des letzten Verfahrens das du unschuldig bist?

bestimmt gibt es noch Antworten von Leuten die sich besser auskennen :-)

mfg
hexep
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  #5  
Alt 03.12.2009, 12:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Da die Sperrzeit "vorläufig" beschieden würde, würde ein Widerspruch ins Leere laufen, da die Widerspruchsstelle der Entscheidung des Arbeitsgerichtes und damit auch der Frage, ob die Sperre zu Recht oder nicht zu Recht erfolgt, nicht vorgreifen kann!

Turtle
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  #6  
Alt 09.12.2009, 13:24
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Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 70
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Danke, das mit dem "vorläufig" hatte ich irgendwie nicht aufgenommen.

mfg
hexep
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Stichworte
alg1, alg2, antrag, fristlos, sperrzeit

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