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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 02.03.2009, 17:50
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Beiträge: 3
Unglücklich Sperre und jetzt neue Arbeit, was bei neuer Kündigung?

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Mein Freund ist am 06.02.2009 fristlos gekündigt worden ohne jeglich Abmahnung vorweg.
Er hat einen Bewohner ( er ist Pflegehelfer) vom Toilettenstuhl ins Bett umgesetzt, dabei war eine scharfe Kante an der Armarrettierung und der Bewohner hat sich daran den Hodensack aufgerissen so das der genäht worden ist.
Einige Tage danach wurde er um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, worin er geschrieben hat das er kein Fehlverhalten seinerseits vorliegen dürfte.
Ein paar Tage danach kam die schriftliche fristlose Kündigung.
Wir haben Kündigungsschutzklage eingereicht.
Gab natürlich eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt und kein Geld.

Jetzt hat er seit dem 25.02 eine neue Beschäftigung, allerdings hat die Chefin zwei Bewerber eingestellt, will aber nur einen behalten und einer fliegt in der Probezeit. Bleibt danach die Arbeitslosengeldsperre bestehen oder gilt das als neuer "Fall" und er bekommt wieder Arbeitslosengeld, falls er gekündigt wird??

Bin über jede Hilfe und Antwort die ganze Geschichte betreffend sehr dankbar.
Danke im vorraus Svenja
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  #2  
Alt 02.03.2009, 19:12
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Zitat:
Bleibt danach die Arbeitslosengeldsperre bestehen
Die läuft taggenau weiter. Wenn also die Sperre vom 6.2.09 bis 30.4.09 liefe und er würde jetzt z. B. zum 31.3.09 gekündigt, dann gäbe es weiterhin die Sperre vom 1.4.09 bis 30.4.09.

Turtle
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  #3  
Alt 03.03.2009, 07:16
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Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 3
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Oh je vielen Dank :-(
War zwar nicht meine Wunschantwort :-) aber jetzt weiß ich Bescheid.
Kann hier jemand einschätzen oder hat Erfahrungen wie seine Chancen vor dem Arbeitsgericht bzw. beim gütetermin sind?
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  #4  
Alt 03.03.2009, 07:33
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Beiträge: 3
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Hab hier grade noch ein bisschen gelesen, könnte es etwas bringen Widerspruch gegen die Sperre einzulegen???
Der alte Arbeitgeber hat als Grund der Fristlosen Kündigung körperliche Verletzung eines Bewohners angegeben,
Das klingt als ob er das mit Absicht gemacht hätte, hat er ja nun wirklich .
Hab so gar keine Ahnung davon.
Danke schon mal :-)
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  #5  
Alt 03.03.2009, 08:53
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.834
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Wenn die Kündigungsschutzklage läuft, bringt ein Widerspruch gegen die Sperre auf alle Fälle etwas. Wenn nämlich das Arbeitsgericht feststellt, dass kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt, ist auch die Sperrzeit zu Unrecht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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kündigung, sperre

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