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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Ein paar Fragen hätte ich noch, stelle sie dann mal direkt nach nach der "Nachtruhe"... Ich habe/musste dem Arbeitsamt eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, damit das Amt sich mit meinen Ärzten in Verbindung setzten konnte: Ich hatte angegeben, aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeit gekündigt zu haben. Mein Arzt hat den entsprechenden Bogen vom Amt ausgefüllt. Das Verfahren diesbezüglich ist durch eine weitere Untersuchung durch den (Vertrauens-)Arzt des Arbeitsamtes positiv abgeschlossen worden: Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen wurde anerkannt. Meine Frage jetzt: Muss/sollte ich die Schweigepflichtsentbindung, die ja dort noch immer in meinen Akten/Unterlagen liegt widerrufen? Denn: Ich möchte eigentlich nicht, dass dort eine solche Vollmacht bis ans Ende meiner Tage schlummert. Die Arbeitsvermittlungsperson beschwichtigte: "Die Schweigepflichtsentbindung galt nur für die eine Informationsbeschaffung bzgl. meines Kündigungsgrundes. Weiterhin habe die Vollmacht keinen Bestand." Ich glaube ihr nicht so recht - was meint ihr? Grüsse Rainer |
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#2
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| Der ÄD der Agentur arbeitet nur mit konkretem Auftrag. Für jeden Auftrag muss der Gesundheitsfragebogen einschl. Schweigepflichtsentbindung ausgefüllt werden. Mit dem Gutachten ist der Fall dann abgeschlossen. Die Originale der Schweigepflichtsentbindungen sind bei den Ärzten und somit für das Amt nicht mehr verfügbar. Es kann also nichts passieren (ist rechtlich und organisatortisch nicht möglich).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke!! ------- |
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