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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 08.09.2009, 15:26
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Ausrufezeichen schwanger in Probezeit-bevorstehende Kündigung-Anrechnung des Gehaltes des Partners

Hallo liebe Mituser

ich bin gerade in eine etwas schwierige Lage geraden, wo ich gerne mal Eure Kenntnisse und Hilfe in Anspruch nehmen würde:

Ich arbeite seite 01.07.2009 in einem Betrieb und habe eine Probezeit von 6 Monaten. Dummerweiße (für mich glücklicher Weiße )bin ich schwanger geworden. Nun ist es so, dass ich seit 2 Wochen krankgeschrieben bin, weil ich schwere Thrombose bekommen habe. Mein direkter Vorgesetzter weiß darüber Bescheid, gleichfalls auch über meine Schwangerschaft.
Nun ist es aber so, dass dessen Vorgesetzter noch nicht über die Schwangerschaft Bescheid weis (wegen der kritischen 3 Monate usw) und ich habe die Befürchtung, dass ich gekündigt werde, wenn ich das dann nach den 3 Monaten bekannt geben muss.

Wie sieht in einem solchem Fall die Gesetzeslage aus, wenn ich am 15.09. mit meinem Partner zusammenziehe(n muss/will) und ich gekündigt werde?
Bekomm ich dann ALG I oder II? (Hab vorher mein Abitur nachgeholt, nachdem ich eine Ausbildung zur RA-FA absolviert habe)
In wieweit wird das lächerliche Gehalt meines Partners auf meine Leistungsansprüche angerechnet (Nettogehalt meines Partners sind geschlagene 800 €bzw. 1022,?? € brutto)?
Und muss ich jetzt schon auf bestimmte Kriterien bei dem Bezug der neuen Wohnung achten, wenn ich noch nicht weis, ob ich überhaupt gekündigt werde? (Sprich Größe, Miete usw)

Ich würde mich gerne absichern und um Eure Auskünfte bitten.

Vielen Dank und liebe Grüße
die piepiep
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  #2  
Alt 08.09.2009, 16:37
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Das du aufgrund Schwangerschaft nicht kündbar bist, das weißt du aber schon, oder? Von daher stellen sich die Fragen doch gar nicht.

Turtle
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  #3  
Alt 08.09.2009, 20:47
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Sie wird aber ganz sicher die Probezeit nicht "bestehen", oder?
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  #4  
Alt 08.09.2009, 22:39
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Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit.

Turtle
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  #5  
Alt 08.09.2009, 22:47
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit.

Turtle
Kommt das nicht immer auf den Vertrag an? Ich meine wenn die "Probezeit" eigentlich nur ein befristetes Arbeitsverhältnis ist? Bei mir war das zum. so. Nach dem Ablauf dieser Frist habe ich dann eine Verlängerung bekommen. Ich dachte das sei so üblich...
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  #6  
Alt 08.09.2009, 23:02
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Was soll denn das jetzt? Dann frag doch piepiep, ob es ein unbefristeter AV mit 6 Monaten Probezeit ist oder erstmal nur ein befristeter AV von 6 Monaten.

Piepiep will doch hier die Hilfe haben, was soll es sie interessieren, was du mal für einen AV hattest?

Turtle
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  #7  
Alt 10.09.2009, 11:17
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Liebe Antwortende,
bitte nicht streiten es ist wirklich lieb, dass ihr mir weiterhelfen wollt, aber da möcht ich keine diskrepanzen zwischen euch auslösen

also zum einen weis ich natürlich, dass man auch in der probezeit kündigungsschutz während der schwangerschaft genießt. aber ich bin der meinung, wenn der arbeitgeber mich loswerden will innerhalb der probezeit, findet der schon irgendeinen grund um mich rauszuschmeißen.

ich weis nicht, ob es relevant ist, was für einen AV ich habe-aber zur info: ich habe nur einen Jahresvertrag, da ich ursprünglich nur ein jahr überbrücken und danach mein studium beginnen wollte.

also, wie sieht die rechtliche grundlage für mich aus, wenn ich doch fliege? (sicherlich könnte ich das binnen 1 woche gerichtlich anfechten, aber da wäre das arbeitsverhältnis mit dem chef und den kollegen doch immer sehr angespannt)

liebe grüße piepiep
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  #8  
Alt 10.09.2009, 12:50
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Da du aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten keinen Anspruch auf ALG 1 hast, müsstest du ALG 2 beantragen.

Allerdings wohl erst, wenn Krankengeld endet, denn aufgrund der Krankheit hast du ja einen Krankengeldanspruch.

Turtle
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  #9  
Alt 10.09.2009, 13:04
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Zitat:
Zitat von piepiep Beitrag anzeigen
also, wie sieht die rechtliche grundlage für mich aus, wenn ich doch fliege? (sicherlich könnte ich das binnen 1 woche gerichtlich anfechten, aber da wäre das arbeitsverhältnis mit dem chef und den kollegen doch immer sehr angespannt)
Sollte man dich entgegen geltendem Recht doch entlassen, musst du sogar dagegen angehen.
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  #10  
Alt 10.09.2009, 16:01
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Wieso müssen? Ich habe als Rechtsanwaltsfachangestellte gearbeitet, u.a. im Arbeitsrecht. Die Erfahrungen der Klienten in einem solchen Fall waren danach nicht sehr erfreulich und ich möchte nicht in einem Arbeitsverhältnis weiter beschäftigt werden, wo ich nachher als die "Aufsässige" oder sonstiges dargestellt werde.
Wenn mir jemand helfen möchte, dann antwortet doch bitte auf meine eigentliche Frage, ansonsten kann ich mir das hier auch sparen.
Danke
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Stichworte
anrechnung lohn, probezeit, schwangerschaft

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