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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 02.02.2012, 17:45
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Standard Probleme mit Abmeldung beim Arbeitsamt

Hi,
ich habe eine Frage - bin etwas gestresst.
Ich hatte gerade einen Antrag auf ALG I gestellt, der auch bewilligt wurde. Ich hatte einen Termin fuer ein Gespraech bekommen. Als ich in der Woche vor dem Termin eine Fehlgeburt hatte (verhaltener Abort), habe ich mich per Einschreiben beim Arbeitsamt aus persoenlichen Gruenden abgemeldet und bin erst mal zu meinem Mann geflogen, der im Ausland wohnt.
Ich war wegen der Fehlgeburt nachts im Krankenhaus und da ich nicht noch mal zum Arzt wolltem um noch einen Ultraschall durchfuehren zu lassen und noch mal gesagt zu bekommen, dass das Kind keinen Herzschlag mehr hat, bin ich danach nicht mehr beim Arzt gewesen. Dementsprechend habe ich natuerlich auch keine Krankeschreibung - darum die Abmeldung.
Jetzt habe ich eine mail von meinen Eltern erhalten, dass ein Brief vom Arbeitsamt gekommen sei und die waeren stinksauer, weil ich nicht zum Termin gekommen bin.
Koennen die mir einen Strick daraus drehen, dass ich mich aus persoenlichen Gruenden abgemeldet habe???
Danke fuer die Hilfe!
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  #2  
Alt 02.02.2012, 17:59
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Standard Am sonsten gibt es wegen Meldeversäumnis eine Sperrzeit.

Das wird zumindest problematisch. Du hättest dich krank schreiben lassen sollen, möglicherweise auch ein Attest ausstellen lassen sollen, dass du auf Grund dieser Tatsache psychisch erst einmal nicht in der Lage bist, Termine bei einem Amt wahrzunehmen.

Einen Strick wird dir niemand drehen. Nur, ich nehme es an, es handelt sich bei dem Brief um eine Anhörung, da solltest du schon den Sachverhalt schildern. Ich bin mir klar, dass das Überwindung kostet. Vielleicht solltest du doch noch mal zu deinem Arzt gehen. Wegen der Bestätigung der Fehlgeburt.

Am sonsten gibt es wegen Meldeversäumnis eine Sperrzeit. Ich gehe mal davon aus, diese wird bei Meldeversäumnis 1 Woche betragen. Siehe hierzu auch dieses:

§ 144 SGB III Ruhen bei Sperrzeit
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  #3  
Alt 02.02.2012, 18:12
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Was heisst Meldeversaeumnis? Ich bin davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn ich mich schriftlich abmelde. Ich dachte, dass die froh sind, wenn die erstmal nicht mehr zahlen muessen.
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  #4  
Alt 02.02.2012, 18:20
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Beiträge: 916
Standard Du hast dich aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet.

Ziat: Was heisst Meldeversaeumnis? Ich bin davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn ich mich schriftlich abmelde. Ich dachte, dass die froh sind, wenn die erstmal nicht mehr zahlen muessen.


O.K. Dann ist es so, dass du erst einmal gar keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III hast. Denn du hast dich aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet. Hatte ich vielleicht falsch verstanden.

Dann wird dir auch nichts weiter passieren. Die Leistung wird eingestellt und das war's. Nur, dann musst du dich erneut arbeitslos melden, und den Antrag auf den Restanspruch von ALG I stellen, wenn du wieder Leistungen beziehen möchtest.
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  #5  
Alt 02.02.2012, 18:27
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Das war eigentlich auch mein Plan. Ich versteh nur nicht, warum das Arbeitsamt jetzt ein Problem damit hat.
Noch eine Frage: Ich war nach meiner Anmeldung und vor meinem Termin uebers Wochenende im Ausland. Ich bin Freitag vormittag geflogen und war Dienstag am spaeten Nachmittag zurueck. Darf ich das? Sprich - darf ich das dem Arbeitsamt gegenueber erwaehnen? Ich wuerde es einfach weglassen, aber die Fehlgeburt wurde bereits im Ausland festgestellt und das geht eventuell aus den Unterlagen des Krankehauses hervor.
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  #6  
Alt 02.02.2012, 18:32
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Standard Eigentlich nicht.

Zitat: Noch eine Frage: Ich war nach meiner Anmeldung und vor meinem Termin uebers Wochenende im Ausland. Ich bin Freitag vormittag geflogen und war Dienstag am spaeten Nachmittag zurueck. Darf ich das? ...

Eigentlich nicht. Denn du musst zumindest postalisch jeden Tag erreichbar sein. Wenn es Freitag abend bis Sonntag abend wäre, wäre das o.k. Das kann ich i.d.R. auch, wenn ich arbeiten gehe.

Am Sonsten kommt es darauf an, was in dem Anschreiben des Amtes steht, das bei deinen Eltern vorliegt.
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  #7  
Alt 02.02.2012, 18:58
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Danke fuer die Infos! Es hilft mir wirklich sehr.
Den Brief habe ich inzwischen gesehen. Ganz offensichtlich haben die meine Abmeldung nicht erhalten. Aber da diese per Einschreiben verschickt wurde, kann ich das ja nachweisen.
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