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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 07.10.2009, 12:54
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Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 2
Standard Person im ALG1 Bezug möchte zu Person mit ALG2 bezug ziehen?!

hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt uns helfen.

es geht darum das eine person die im alg1 bezug ist bei einer person einziehen möchte die im alg2 bezug ist. die alg2 beziehende person ist alleinerziehend und erhält dadurch auch den mehrbedarf.
was würde nun auf person alg1 und person alg2 zukommen sollten sie nun zusammenziehen?

darf der mehrbedarf von der alleinerziehenden person weggenommen werden? die alg1 person hat nichts mit dem kind zu tun.
würde das alg1 mit dem alg2 verrechnet werden?

was gibt es noch zu beachten?

vielen dank,
sloth
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  #2  
Alt 07.10.2009, 15:22
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.576
Standard

Ja, sie würden zusammen berechnet werden, weil sie eine BG bilden. Der Regelsatz beträgt dann pro Person 323 Euro plus Sozialgeld vom Kind - angemessene Miete- Unterhalt - Kindergeld. Mehrbedarf fällt weg, weil sie ja dann nicht mehr alleinerziehend ist. ALG I wird angerechnet. Den Rest gäbe es als ALG II. Dazu bitte den ALG II-Rechner auf unserer Startseite benutzen und das ALG I unter sonstigem Einkommen eintragen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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