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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Meine Stieftochter hat am Donnerstag, 22.01. eine Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma angetreten. Nach bereits 2 Tagen hatte sich diese Tätigkeit wieder erledigt, und Sie wurde zum 28.01. schon wieder gekündigt, war also nur 6 Tage in Arbeit. Muss nun eine komplett neue Arbeitslosmeldung und ein neuer Antrag gestellt werden oder wie wird dies gehandhabt ? |
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#2
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| Hi, 1. Arbeitssuchendmeldung ..........................Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. 2. Arbeitslosmeldung Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de Es wird ein Antrag auf Wiederbewilligung ALG I gestellt.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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