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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 20.01.2012, 18:13
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Standard Nebenverdienst als Freiberufler

Hallo,
bei googeln habe ich das Forum hier gefunden und konnte schon einige Fragen beim Lesen klären, aber leider nicht alle.

Ich bin seit dem 01.01.12 arbeitslos und habe heute den Antrag abgegeben. Seit 01.08.11 habe ich ein nebengewerbe als Freiberufler, dass ich mit ca. 6-8 Stunden pro Woche weiterhin ausüben und am liebsten noch ausbauen möchte mit dem Gründerzuschuss.

Nun kommt die 1. Frage: ich soll jeden Monat rückwirkend eine Einnahmenüberschussrechung erstellen. Ist es möglich das auch alle 3 oder 6 Monate zu machen und worauf basiert diese jeden Monat die EÜR-Regel überhaupt? Ansich war ich davon ausgegangen, dass ich am Ende des Jahres meine EÜR machen und das Finazamt dann sagt was über bleibt.

Meine 2. Frage habe ich als selbstverständlich gesehen, da mein Einkommen schwankt habe ich mal wenig und dann viel Gewinn (nach 3 oder 4 Monaten Arbeit und festen Ausgaben folgt die Rechnung und 2 bis 3 Wochen später die Überweisung). Ich war davon ausgegeangen, dass mein Gewinn des ganzen Jahres nach der Steuererklärung gemittelt wird und nicht in dem Monat zählt in dem er auf dem Konto ist
Stimmt das wirklich oder hat der einfach keine Ahnung von Selbstständigen die ALG1 beziehen...

Meine 3. Frage baut auf der 2. auf. Ich habe noch zwei Rechnung aus 2011 ausstehen, Rechnungsdatum sind 02.01.12 und 30.12.11 und beide werden in diesem Monat beglichen... Wird das gesamte Geld (nach Abzug der Kosten aus diesem Monat) auf mein ALG1 angerechnet?!?

Da ich nicht vorhabe lange arbeitslos zu sein frage ich mich wie es mit den Rechnungen ist für die ich während der ALG1 Zeit gearbeitet habe, dann aber erst nach der ALG1 Zeit auf meinem Konto landen?


Vielen Dank Euch, Eure Koralle!!
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  #2  
Alt 23.01.2012, 05:59
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findest du alles hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p141.pdf
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  #3  
Alt 24.01.2012, 20:09
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Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 3
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Hallo Musiker,
danke für den Link, leicht zu finden ist sowas bestimmt nicht!

Aber da es so unübersichtlich mit den Aktualisierungen ist, kommts nicht so ganz bei mir durch was und obs nun so ist, oder ich nur das falsche gefunden habe.

Sagen die folgenden Punkte wirklich aus, dass ich das Einkommen was ich während ich ALG1 bekomme, erarbeitet habe in dem Monat dann auch angerechent bekomme - egal wann ich die Rechnung stellen kann und der Kunde sich mal bequemt zu zahlen, oder im worste case überhaupt zahlt

Leistungsbezug (141.3)
(2) Anrechnungsfähig ist nur das Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Entgelt aus mithelfender Tätigkeit), das während des Leistungsbezuges erarbeitet wird. Daher bleibt das Einkommen unberücksichtigt, das vor dem Beginn des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war (z. B. während des Ruhens des Anspruchs gemäß § 143 oder Entziehung der Leistung gemäß § 66 SGB I).

Zufluss (141.4)
Das Einkommen muss nicht während des Leistungsbezuges zugeflossen sein.


Danke schon mal!
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  #4  
Alt 25.01.2012, 05:38
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Registriert seit: 20.11.2008
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Richtig. Im Gegensatz zu Alg II, bei dem das Zuflussprinzip gilt, ist es beim Alg I so, dass es auf den Zeitraum, in dem das Einkommen erarbeitet wurde, ankommt.
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  #5  
Alt 30.01.2012, 20:16
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Beiträge: 3
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ok, das ja mal herrlich realitätsfern

Fürs ALG II habe ich das Formular EKS gefunden gibts das auch für ALG I -- entweder ist die Seite nur unübersichtlich, oder ich habs übersehen...

Wäre schön, wenn ihr ein passendes Lesezeichen habt
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  #6  
Alt 31.01.2012, 05:40
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
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Ich glaube, die Erklärung zum Nebeneinkommen bei Selbständigkeit gibt es nur direkt bei der AA.
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