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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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Alt 08.01.2012, 13:18
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Beiträge: 1
Standard Nebengewerbe monatlich auf ALG1 anrechnen

Hallo erstmal,

ich bin eigentlich momentan im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber für mich einen Ersatz für die Elternzeit einestellt hat, kann er mir momentan keine Stelle anbieten und ich habe mich arbeitssuchend gemeldet.

Ich bekomme ALG1 seit dem 1. November 2011 und habe seit Juli 2011 ein Nebengewerbe angemeldet.
Das Arbeitsamt teilte mir mit, dass ich 165 € monatlich im Nebengewerbe verdienen könnte, ohne dass ich mit Abzügen rechnen müsste. 30 % wurden pauschal aus Betriebsausgaben gerechnet. Das heißt ja, dass ich ca. 210 € verdienen dürfte, da automatisch 30 % Abzüge runtergerechnet werden, oder?

Was für mich viel wichtiger ist...ich soll zum 15. Februar eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Nehmen wir mal an, ich hätte im November und Dezember nur jeweils 200 € verdient, im Januar verdiene ich aber 500 €. Wird mir dann nur im Januar das ALG1 gekürzt? Oder wird der Durchschnitt von dieser Einnahmen-Überschuss-Rechnung errechnet und ich muss in allen drei Monaten mit einer Kürzung rechnen?
(Ich hoffe, ich habe es verständlich geschrieben. Ist ja alles nicht so ganz einfach )

Und nun meine 3. Frage: Ich habe das Gewerbe in Schreibdienstleistungen und Internetverkäufen angemeldet. Das heißt, ich benötige einen PC oder Laptop. Mein aktueller ist in schlechter Verfassung und man die Werktstatt sagte mir, der würde es wohl nicht mehr lange machen. Das heißt, ich brauche bald einen neuen. Es soll etwas vernünftiges sein, also rechne ich für einen Laptop mal 700 bis 900 €. Er würde nur fürs Gewerbe genutzt werden. Beim Finanzamt darf ich ihn ja ganz normal abschreiben. Aber wie siehts bei der Arbeitsagentur aus? Dort rechnet man mir ja nur 30 % Betriebsausgaben an. Würde ich also mal nen Monat 900 € verdienen und diese komplett für nen Laptop ausgeben, würde die Arbeitsagentur nur 300 € als Ausgaben berücksichtigen? Oder lassen die da mit sich reden? Ausgaben sind ja nunmal Ausgaben und der Laptop ist notwendig.

Ich hoffe ich habe das ganze jetzt im richtigen Forum gepostet.
Ich wäre sehr dankbar für Antworten und hoffe mir kann jemand helfen
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  #2  
Alt 09.01.2012, 06:33
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.834
Standard

lies mal hier Pkt. 3.2
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p141.pdf
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
alg, alg1, kleingewerbe, nebengewerbe, selbstständigkeit

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