Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.12.2008, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 2
Standard Muss ich eine falsche Zahlung melden??

hallo und guten abend,

dass AA hat mir, obwohl mein bewilligungszeitraum nur bis ende september 08 ging, die letzten monate weiter meine ALG1 gezahlt. ich habe mein abitur nachgeholt, mich dann für die 3 monate übergang zum studium arbeitslos gemeldet und es steht ganz klar auf dem bescheid, dass die zahlung nur bis zum studienbeginn läuft...nun bin ich umgezogen, alles war stressig und ich habe nicht auf mein konto geschaut und jetzt hauts mich völlig aus den schuhen...reichtum trotz studium, JIPPIE !! am liebsten würde ich das geld natürlich behalten aber meine eltern machen mir gerade etwas angst, ich könne dafür vor gericht gezerrt werden! ich kann doch nichts dafür, dass die mir einfach die kohle überweisen!! muss ich es wirklich melden und zurückzahlen?? blöd ist, dass das AA meine neue Anschrift gar nicht hat ( bin in eine andere stadt gezogen) und somit auch keine rückzahlungsforderung an mich stellen kann.

was soll ich tun?? gut, dass ich sparsam bin und das geld noch komplett da ist

ich würde mich sehr freuen einen tip zu bekommen!!

liebe grüße
trigeminus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.12.2008, 19:19
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.576
Standard

Ja, das musst Du melden. Du würdest Dich doch sicher auch beim Amt melden, wenn Du zu wenig oder gar kein Geld bekommen hättest, oder nicht?
Im Übrigen muss auch jeder Arbeitnehmer dessen Chef versehentlich zuviel gezahlt hat, das zu viel gezahlte Gehalt bzw den zu viel gezahlten Lohn melden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.12.2008, 19:31
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.661
Standard

Zitat:
Zitat von Trigeminus Beitrag anzeigen
blöd ist, dass das AA meine neue Anschrift gar nicht hat ( bin in eine andere stadt gezogen) und somit auch keine rückzahlungsforderung an mich stellen kann.
Zum Glück gibt es ja Einwohnermeldeämter die da aushelfen. Da braucht der Sachbearbeiter nur kurz anrufen und nach der neuen Adresse fragen.
Eine Zahlungsforderung kann dann eben doch zugestellt werden.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.12.2008, 19:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

Zitat:
....blöd ist, dass das AA meine neue Anschrift gar nicht hat ( bin in eine andere stadt gezogen) und somit auch keine rückzahlungsforderung an mich stellen kann.
Insbesondere müssen Sie Ihre Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen, wenn,.........

9. sich Ihre Anschrift ändert

Merkblatt für Arbeitslose ab Seite 47 hier
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.12.2008, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 2
Standard

lieben dank für die antworten...ihr habt ja recht, wäre es zu wenig würd ich mich auch beschweren...dann werd ich gleich morgen mal ein schreiben aufsetzen und beim AA nachfragen wo ich das geld hin überweisen soll...schade, schade...wie gewonnen so zerronnen hoffentlich gibts keinen ärger weil ich mich erst jetzt melde!!

einen guten start ins neue jahr!!

trigeminus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zahlung für Januar 2009 Strups Hartz IV 4 - ALG II 2 10 28.12.2008 23:38
Einstellung der Zahlung Alex_winf01 Hartz IV 4 - ALG II 2 6 27.12.2008 10:20
Nach dem Studium - muss ich mich arbeitssuchend melden? BaldExStudentin Hartz IV 4 - ALG II 2 2 26.12.2008 11:29
Keine ALG II Zahlung trotz Bafögrückzahlung? falllin.down Hartz IV 4: U 25 4 18.12.2008 14:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:06 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0