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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich bin 24 Jahre alt und bin im September 2009 gekündigt worden. Ich habe mich sofort Arbeitslos gemeldet als ich die Kündigung erhielt. Da ich aber Krank geschrieben war sagte man mir ich bekomme kein ALG I, ich muss ALG II beantragen. Da meine Mutter auch keine Arbeit hat und ich davor für den Lebensunterhalt für uns aufkam, hat meine Mutter ALG II beantragt. Seit 07.11.2009 bin ich wieder Arbeitsfähig und seit 24.12.2009 bekomme ich ALG I dies teilten wir auch ALG II mit. Der Bescheid von ALG II lief von Oktober bis 31.03.2010. Jetzt am 01.03.2010 bekam ich eine Nachzahlung von ALG I da ich Anspruch seit 07.11.2009 hatte. ALG II schickte jetzt den neuen Bescheid wo sie das komplette ALG I von mir bei meiner Mutter anrechnen. Dürfen die das denn? Das ist ja mein Geld, ich hatte ja gearbeitet und deshalb bekomme ich ja ALG I. Inwieweit ist das also rechtens das die das meiner Mutter anrechnen, denn die bekommt jetzt gar kein Geld mehr raus. Die zahlen nur noch die komplette Miete und Nebenkosten aber für sie keine Hilfe mehr zum Lebensunterhalt mit der Begründung es wäre ihr Einkommen. Dabei müsste ich nur 150EUR für Miete und Nebenkosten zahlen und dann eben was für essen. Aber ich bin doch nicht auch noch verpflichtet für meine Mutter aufzukommen oder etwa doch? |
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#2
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| Dein Alg I ist auf deinen Bedarf anzurechnen. Wenn dadurch dein Bedarf gedeckt ist, bist du nicht mehr bedürftig und gehörst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter. Eine weitergehende Anrechnung deines Alg I auf den Bedarf deiner Mutter ist nicht automatisch möglich. Ggf. müsste die Unterhaltsvermutung nach § 9 (5) SGB II geprüft werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann werde ich mich gleich mal darum kümmern einen Widerspruch mal einzulegen. Denn mit meinem ALG I bin ich nicht mehr hilfsbedürftig. |
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