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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallöchen, Ich bin total neu hier und das hier ist mein allererster Bericht den ich hier schreibe. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen und zwar geht es um folgendes. Ende November erhielt ich die Fristgerechte Kündigung wegen mangels an Arbeit. Ich nahm die Kündigung, ging damit zum Arbeitsamt, aber weil da schon geschlossen war musste ich wieder nach Hause. Ein paar Tage Später kam ein Anruf von der Zeitfirma "*****" das die wieder für mich Arbeit hätten und das ich MIT DEM KÜNDIGUNGSSCHREIBEN ins Büro kommen sollte was ich auch tat. Das Kündigungsschreiben das ich erhalten hatte wurde am Thresen im Büro vernichtet, ich wiederhohle , "ES WURDE VERNICHTET". Tja und dann habe ich bis zum 15.12. bei der Firma xxxxx gearbeitet. Danach nahm ich den geplanten Urlaub (Ich hatte noch 20 Tage Urlaub offen) bis zum 09.01.2010. Ich habe dann den Urlaubsschein unterschrieben und ging in den Urlaub. An meinem letzten Urlaubstag rief ich dann bei der Zeitfirma an und fragte wie es arbeitsmäsig für die nächste Woche aus schaut und da wurde mir dann gesagt das ich mal ins Büro kommen sollte. Ich machte mich dann also auf den Weg mit dem gedanken das ich einen neuen Einsatz bekomme. Als ich dann angekommen bin wurde ich nach einer kurzen Wartezeit ind Büro vom Geschäftsstellenleiter den Herrn **** gebeten. Als der mir dann gesagt hatte das ich seit dem 01.01.2010 Arbeitslos bin viel ich aus allen Wolken, denn ich war der Meinung das die Kündigung zurück genommen wurde, weil ja
Und dann zeigte er mir auch noch die Fristgerechte Kündigung zum 31.12.2009 die merkwürdigerweise nicht vernichtet wurde. Angeblich konnte die Kündigung am 11.01.2010 nicht mehr zurück genommen werden weil die Endabrechnung schon gemacht wurde. Weil da jetzt die Zeitfirma Mist gebaut hat, bat mich der Chef "Geschäftsstellenleiter ****" dass das Arbeitsamt bitte so nett sein mögen und die Firma xxxxxx zwecks der klärung des Misverständnisses anrufen möchte. Das Arbeitsamt hat da auch an gerufen und mein Chef erklärte das es ein Missverständnis war und so. Das Amt sagte dann dass das kein problem sein und alles normal seinen Weg geht. So das Problem ist jetzt aber dass das Amt mir das ALG1 nicht ab den 01.01. bezahlt, sondern erst ab den 12.01 bezahlt, wie kann das sein wenn das wegen dem Missverständnis geklärt wurde? Wenn die mir das Geld erst ab den 12.01 bezahlen fehlen mir da 270€ und so kann ich dann keine Miete, keinen Strom, Keine Heizung, kein telefon/Internet une keine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel und so bezahlen denn da kommen schon 500€ zusammen. Sind die im Recht das die mir das ALG1 erst ab den 12.01 bezahlen, oder kann ich mich da noch wehren und die auffordern das die ab den 01.01. das ALG1 Bezahlen? Es wäre Super wenn Ihr mir da helfen könntet, denn ich brauche die 270€ wirklich weil ich bekomme sowieso schon sehr wenig ALG1. Eine Chatbekannte von mir bekommt Hartz IV, sie ist alleine und die bekommt mehr als ich wo ich ALG1 bekomme und das kann ich schon mal nicht verstehen Mit hoffnungsvollen Grüßen aus Nürnberg, AsianGrilFan Geändert von Mandy (02.02.2010 um 08:31 Uhr) |
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#2
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| Zwei Dinge sind hier zu sehen (abgesehen vom arbeitsrechlichen Sachverhalt): 1. Ab wann hast du dich alo gemeldet? Nur ab diesem Zeitpunkt (Irrtum hin, Irrtum her) besteht Alg I-Anspruch. 2. Was steht in der Arbeitsbescheinigung? Hat er eine korrigierte nachgeschickt ? Nur das was drin steht, ist gültig, keine telefonischen Ansagen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zitat:
2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses. § 143 SGB III Ansonsten kann das ALG erst frühestens ab Tag der Meldung gezahlt werden, wenn alle Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#4
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| Hallo, Danke für Eure Antworten, Ich habe heute beim Amt nochmal wegen dem nach gefragt und die wussten komischerweise von gar nichts, die wussten nicht dass das Amt mit meinen ehemaligen Chef gesprochen hat, es gab nirgendwo einen Eintrag, für denen war das total neu. Jetzt muss ich so schnell wie möglich eine schriftliche Erklärung von meinem ehemaligen Chef holen und dann mit der einen Einspruch auf meinen Bewilligungsbescheid geben. Und da darf ich nicht zu lange warten, denn sonnst verfällt das alles. Na hoffentlich geht das alles gut aus, denn sonnst habe ich ein rießen problem. Liebe Grüße, AsianGirlFan. |
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#5
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| Ich verstehe keinen Ton. Du bist zum Arbeitsamt um dich arbeitslos zu melden, das ging aber nicht, weil geschlossen war. Und dann bist du nicht wieder hin, jedenfalls schreibst du nichts davon. Demnach hast du dich nicht arbeitssuchend gemeldet. Am 10.1. bist du dann zur Firma und hast erfahren, dass man deine Kündigung doch für gültig ansieht. Wann genau hast du dich dann arbeitslos gemeldet? Und bei dem angeblichen Telefonat des Arbeitsamtes mit der Firma: warst du da dabei?! Und selbst wenn: Dein Arbeitgeber mag die Geschichte bestätigen, aber a) gibt es Arbeitslosengeld erst ab dem Tag, an dem du dich arbeitslos meldest und nicht ab dem Tag der Arbeitslosigkeit und b) hat doch Lopo die Rechtsgrundlage zitiert, nach der dir für die Urlaubstage kein ALG 1 zusteht. Für den Urlaub muss dein Arbeitgeber noch zahlen. Wieso also willst du gegen den Bewilligungsbescheid ALG 1 in Widerspruch gehen? Da ist alles korrekt gelaufen. Gegen deinen Arbeitgeber musst du vorgehen wegen deiner Urlaubsgeldansprüche. Turtle |
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#6
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| Hallo Turtle, Ich ging deswegen nicht mehr hin weil ich doch dann wieder gearbeitet habe und die meine Kündigung weg geschmissen haben, aber das steht doch alles in der ersten Nachricht. Am 11.01 wurde ich nach meinen Urlaub, den ich eigentlich vom 18.12. bis zum 09.01 hatte, ins Büro geordert und habe da dann erst erfahren das die die Kündigung doch nicht zurück genommen hatten und das der Chef vergessen hat mir Bescheid zu geben. Wie soll ich denn beim Telefonat zwischen den Amt und meinen ehemaligen Chef da Zeuge sein? Die haben meinen ehemaligen Chef irgendwann an gerufen, aber wann das war und am welchen Tag dass das war, das weiß ich nicht. Mein ehemaliger Chef bezahlt da nichts mehr weil ich ja laut ihn seit dem 01.01, bei denen nicht mehr beschäftigt war, was ich nicht ahnte. Ich dachte ich habe ganz normal Urlaub und am 11.01 geht die Arbeit dann so wie immer weiter. Bin schon gespannt wie es weiter geht, denn die Anmeldung vom Amt sagte mir das ich so schnell wie möglich Einspruch einlegen muss, denn sonst verfällt das alles und das wars dann. Ich werde dann hier berichten wie es weiter geht, OK? Liebe Grüße, AsianGirlFan |
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#7
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| Kannst du gern machen. Da aber nunmal ALG 1 erst ab Arbeitslosmeldung gewährt wird, kannst du dir den Widerspruch knicken. Liest du nach in § 118 SGB III: 1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die 1. arbeitslos sind, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Gegen deinen Chef musst du vorgehen, immerhin wurde der Urlaub ja genehmigt, ergo stehen dir dafür auch die entsprechende Vergütungsleistungen zu. Turtle |
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#8
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| Hi nochmal, Na mal sehen wie es weiter geht, irgendwie fühle ich mich echt gelinkt. Wenn Du das so schreibst kann ich nur auf mein Glück hoffen. Ich habe eine Chatbekannte, die kommt aus den Raum 490. Sie ist alleine und bekommt Hartz IV, 680€ werden Ihr mit der Miete bezahlt, mehr als bei mir obwohl ich ALG 1 bekomme, ist das normal? Liebe Grüße, AsianGirlFan. |
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#9
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| Wie hoch ist denn dein tägliches ALG 1 und wie teuer deine Miete? Turtle |
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#10
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| Also ich bekomme 22,55 pro Tag. Meine Kosten belaufen sich auf. Miete -------------------------------------------309€ Garagenstellplatz ---------------------------------26€ Strom -------------------------------------------35€ Heizung/Warmwasser ------------------------------45€ Telefon/Internet ----------------------------------40€ Monatskarte für die Öffentlichen Verkehrsmittel -----43€ Da kommen dann raus ----------------------------498€ Und dann brauche ich ja auch noch Geld für Lebensmittel und so. Mal eine Frage an Dich, Woher kommt es das Du Dich da so gut aus kennst? Denn ich kenne mich in Diesen Bereichen überhaupt nicht aus. Ich muss dann das glauben was die mir sagen ohne zu wissen ob das richtig ist, oder ob die mich an schwindeln, oder was weh´gen irgendwelchen Einsparungen aus lassen. Liebe Grüße, AsianGirlFan |
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