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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, folgende Situation: Bin seit August 08 in Elternzeit. Habe dann im Herbst 08 einen Anruf meines Personalchefs bekommen und er teilte mir mit, das ich am Ende der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung bekäme. Er wolle mir das vorab schon sagen, und wenn ich möchte könnte ich die Kündigung auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegen. Nach langem überlegen kam ich dann zum Entschluss das ich die Kündigung zum 31.10.08 möchte. Auch bekam ich eine Abfindung. Meine Elternzeit endet am 30.06.2010. Ich habe nun im Nov. eine Ausbildung als Heilpraktikerin begonnen. Prüfung ist voraussichtlich Okt.2010 oder März 2011. Bis Juli bekomme ich noch Landeserziehungsgeld. Möchte mich ab August arbeitslos melden, allerdings war ich im Pharmaaussendienst tätig und da wie vor der Elternzeit nur Teilzeit zu arbeiten wird schwer sein, wenn nicht sogar unmöglich. Desweiteren möchte ich aber auch wenn ich die Heilpraktikerprüfung bestanden habe mich Selbstständig machen. Bekomme ich nun Arbeitslosengeld? Und ab wann muss ich mich AL melden- auch schon während ich jetzt noch Elternzeit habe und noch gar nciht arbeiten möchte -bis August? Wird die Abfindung zur ALG-Berechnung mit herangezogen? Und gibts noch dieses Überbrückungsgeld für Selbstständige(heisst jetzt glaub anders?)? Freu mich auf Eure Antworten -Danke vorab! Steffi P.S. Hab diesen Thread auch schon beim Thema Kündigung eingestellt. |
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#2
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| Was soll so ein Doppelpost?! ![]() ![]()
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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