| |
| |||||||
| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe mal ne (für mich) komplizierte Frage. Ich arbeite im Moment 30 Std/Woche und werde leider demnächst aus betrieblichen Gründen meine Kündigung erhalten. Jetzt meine Frage. Ich war von Nov.2004-Nov.2007 in Elternzeit, danach bis 1/08 bei meinem alten Arbeitgeber und dann von 2/08-8/08 arbeitslos und habe ALG I erhalten. Habe dann bis 1/09 25 Std./Woche gearbeitet und zum 01.02.2009 den Arbeitgeber gewechselt. Hier bin ich nun (noch). Jetzt meine Frage: Wenn ich zum 15.08.2009 gekündigt werde habe ich nicht 12 Mon am Stück gearbeitet. Wird ALG I dann nach meinem Gehalt von vor der Elternzeit berechnet? Und wie lange habe ich Anspruch auf ALG I? Weil ich ja schon 2008 für 7 Mon ALG erhalten habe. Wenn das ALG genauso viel wäre wie im Jahr 2008 wäre es nämlich fast doppelt so viel als wenn es nach meinem jetzigen Gehalt berechnet wird. Wäre die Kündigung nun zum 15.8. oder 31.8. besser? Danke schon mal für die Hilfe, ich hoffe ihr blickt hier durch. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Kündigung zum 15.08.09: Da du keine 12 Moante gearbeitet hast, hast du keinen neuen Alg I-Anspruch erworben. Du bekommst lediglich deinen Restanspruch von 5 Monaten in der gleichen Höhe. Es erfolgt keine Neuberechnung. Kündigung zum 31.08.09: Neuanspruch von 6 Monaten plus Restanspruch, also ca. 11 Monate. Aufgrund Bestandsschutz bleibt bisherige Höhe erhalten, allerdings nur wenn du dich Vollzeit zur Verfügung stellst (ich gehe davon aus, dass die ursprüngliche Bemessung nach Vollzeit erfolgte), ansonten nur anteilig.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für die schnelle Antwort! Die Seite hat gestern leider nicht mehr funktioniert bei mir. Das heisst also, daß ich, egal wann die Kündigung erfolgt, die gleiche Höhe ALG bekomme. Nur die Zeit des Anspruchs verlängert sich? Hab ich das so richtig verstanden? (Natürlich werde ich Vollzeitsuchend sein) |
|
#4
| |||
| |||
| Entschuldige bitte meine Frage und ich weis auch das sie off Topic ist. Habe ich Deinen Beitrag richtig verstanden das Du Dir aussuchen kannst wann Du gekündgt wirst? Würde mich mal interessieren warum das so ist. Vorausgesetzt ich habe Deinen Beitrag richtg verstanden. Evtl. darfst Du Dir ja dann "aussuchen" das Du gar nicht gekündigt wirst. Das wäre natürlich die beste Variante. Angela |
|
#5
| |||
| |||
| Mir wird bis spätestens 31.8.09 gekündigt. Bleiben kann ich leider nicht. Auch uns hat die Krise erwischt. Aber auf 2 Wochen mehr oder weniger kommt es meinem Chef nicht an. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung Ausbildung | kleene02 | Kündigung | 5 | 30.05.2009 15:25 |
| Kündigung vom Vermieter | cyane414 | Kosten der Unterkunft | 1 | 13.04.2009 09:56 |
| Obdachlos durch Kündigung? | burnerstylez | Hartz IV 4: U 25 | 4 | 24.02.2009 07:47 |
| persönl. Meldung beim Amt nach Kündigung wobei ich noch arbeiten bin | Trac81 | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 11 | 20.02.2009 12:21 |
| Kündigung während Elternzeit - und nun? | sbo! | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 1 | 15.01.2009 13:49 |