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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 30.07.2009, 08:40
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Beiträge: 3
Frage Kündigung besser jetzt oder später?

Hallo,
ich habe mal ne (für mich) komplizierte Frage.
Ich arbeite im Moment 30 Std/Woche und werde leider demnächst aus betrieblichen Gründen meine Kündigung erhalten.
Jetzt meine Frage. Ich war von Nov.2004-Nov.2007 in Elternzeit, danach bis 1/08 bei meinem alten Arbeitgeber und dann von 2/08-8/08 arbeitslos und habe ALG I erhalten.
Habe dann bis 1/09 25 Std./Woche gearbeitet und zum 01.02.2009 den Arbeitgeber gewechselt. Hier bin ich nun (noch).
Jetzt meine Frage:
Wenn ich zum 15.08.2009 gekündigt werde habe ich nicht 12 Mon am Stück gearbeitet. Wird ALG I dann nach meinem Gehalt von vor der Elternzeit berechnet? Und wie lange habe ich Anspruch auf ALG I? Weil ich ja schon 2008 für 7 Mon ALG erhalten habe.
Wenn das ALG genauso viel wäre wie im Jahr 2008 wäre es nämlich fast doppelt so viel als wenn es nach meinem jetzigen Gehalt berechnet wird.

Wäre die Kündigung nun zum 15.8. oder 31.8. besser?

Danke schon mal für die Hilfe, ich hoffe ihr blickt hier durch.
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  #2  
Alt 30.07.2009, 08:54
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
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Kündigung zum 15.08.09: Da du keine 12 Moante gearbeitet hast, hast du keinen neuen Alg I-Anspruch erworben. Du bekommst lediglich deinen Restanspruch von 5 Monaten in der gleichen Höhe. Es erfolgt keine Neuberechnung.

Kündigung zum 31.08.09: Neuanspruch von 6 Monaten plus Restanspruch, also ca. 11 Monate. Aufgrund Bestandsschutz bleibt bisherige Höhe erhalten, allerdings nur wenn du dich Vollzeit zur Verfügung stellst (ich gehe davon aus, dass die ursprüngliche Bemessung nach Vollzeit erfolgte), ansonten nur anteilig.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 31.07.2009, 08:20
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Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 3
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Danke für die schnelle Antwort! Die Seite hat gestern leider nicht mehr funktioniert bei mir.
Das heisst also, daß ich, egal wann die Kündigung erfolgt, die gleiche Höhe ALG bekomme. Nur die Zeit des Anspruchs verlängert sich?
Hab ich das so richtig verstanden?
(Natürlich werde ich Vollzeitsuchend sein)
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  #4  
Alt 31.07.2009, 08:27
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Entschuldige bitte meine Frage und ich weis auch das sie off Topic ist.

Habe ich Deinen Beitrag richtig verstanden das Du Dir aussuchen kannst wann Du gekündgt wirst?
Würde mich mal interessieren warum das so ist. Vorausgesetzt ich habe Deinen Beitrag richtg verstanden.

Evtl. darfst Du Dir ja dann "aussuchen" das Du gar nicht gekündigt wirst. Das wäre natürlich die beste Variante.

Angela
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  #5  
Alt 31.07.2009, 12:01
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Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 3
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Mir wird bis spätestens 31.8.09 gekündigt. Bleiben kann ich leider nicht. Auch uns hat die Krise erwischt.
Aber auf 2 Wochen mehr oder weniger kommt es meinem Chef nicht an.
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