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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Mein Ex-mann ist seit Mai 2009 krankgeschrieben und bezieht Krankengeld.Er wird voraussichtlich die nächsten 6 mon. auch nicht wieder arbeitsfähig.Jetzt würde sein unbefriesteter Arbeisvertrag zum 28.02.2010 gekündigt (dürfen die das?) In dem Kündiegungsschreiben steht noch er solle seine 32 Tage Resturlaub als Freizeit nehmen???? und sich unverzüglich bei der ARG als arbeitslos melden. Wie soll das funktionieren?Ich dachte wenn mann sich bei der ARG meldet muss er auch arbeitsfähig sein um Angebote anzunehmen (was er nicht ist)?! Von wem wird er nun bezahlt?Wann soll er sich bei der ARG melden?Kann er seine Kündigung auch per Post an der ARG schicken? |
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#2
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| a) Die dürfen das, Kündigung wegen Krankheit ist möglich, wenn keine Aussicht besteht, dass der Kranke in naher Zukunft wieder arbeitsfähig ist. b) Er wird weiterhin Krankengeld erhalten trotz Kündigung. Erst wenn er wieder gesund ist muss er sich arbeitslos melden. c) Und zwar bei der Agentur für Arbeit und nicht bei der "ARG" insoweit dies "ARGE" heißen soll. Oder bekommt er momentan Arbeitslosengeld 2 (HartzIV)? Turtle |
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#3
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| Danke für die rasche Antwort Er hat ein betriebsbedinngter Kündigung von seine Firma die min. 1000 Arbeiter beschäftigt,auch viele Leiarbeiter, er selber vollzeitangestellt ist. Nein,er bezieht kein Harz 4,hab falsch geschrieben. Also er muss sich nicht jetzt sondern erst wen er wieder Arbeitsfähig ist bei der ARGE melden? |
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#4
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| Nicht bei der ARGE, bei der Agentur für Arbeit! Er will doch normales Arbeitslosengeld, oder?! Turtle |
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#5
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| Turtle... ... genau das Problem liegt bei uns auch gerade vor. Kannst du mir sagen, wer in diesem Fall den Krankenversicherungsbeitrag zahlt, wenn der befristete Arbeitsvertrag meines Ex zum 31.11. beendet wurde, er aber nicht arbeitslos gemeldet ist, wg. fortlaufender Krankschreibung?
__________________ Herzliche Grüße Liane |
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#6
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| Keine Ahnung, ob die Krankenversicherung sich selbst noch einen Beitrag zahlt, wenn sie Krankengeld gewährt. Diese Frage ist für unser Forum unrelevant, weil es hier nur um Leistungsansprüche geht und nicht um solche Fragen... Sehe auch keinen Unterschied zu jemanden, der nach 6 Wochen Krankheit im laufenden Arbeitsverhältnis Krankengeld bekommt. Da zahlt ja der Arbeitgeber auch nix mehr und es gibt nur Krankengeld.... Turtle |
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#7
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| Zitat:
![]() Danke!
__________________ Herzliche Grüße Liane |
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#8
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| § 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld (1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen. SGB 5 - Einzelnorm
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#9
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| Dankeschön!!
__________________ Herzliche Grüße Liane |
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| Stichworte |
| krankengeld, kündigung |
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