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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 18.01.2010, 08:22
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Beiträge: 1
Frage Krankengeld nach Kündigung

Schönen guten morgen.

Habe da mal volgende frage, ich binn seit ca 26.Okt.09 Krank geschrieben.
Habe anfang dezember daraufhin meine Kündigung erhalten zum 6.1 (wo mein gelber schein auslief)

Binn aber weiterhinn krank geschrieben, aktuell noch bis 27.Jan.10

Die Krankenkasse sagt nun aufgrund der Kündiging würde mein Krankengeld nun nach dem ALG2 satz berechnet werden und dementsprechend ausgzahlt.

Ich möchte an sich nun nur wisen ob das rechtens ist, das die KK nun nach ALG2 Berechnet, obwohl ich meine kündigung Krankheits bedingt erhalten habe (steht natürlich nicht in der Kündigung so drin).

Das die Kündigung als solches an sich nicht rechtens ist weis ich auch, binn aber aktuell nicht in der lage mich darum zu kümmern (rechtliche schritte).

Hoffe mir kan jemand von euch etwas licht ins dunkel bringen

Schonmal hertzlichen dank im vorraus

MfG
Baddy
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  #2  
Alt 18.01.2010, 19:43
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Beiträge: 1.122
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Zitat:
Die Krankenkasse sagt nun aufgrund der Kündigung würde mein Krankengeld nun nach dem ALG2 Satz berechnet werden und dementsprechend ausgezahlt.
Die KK hat dir Unsinn erzählt.

(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).........

§ 47 SGB V
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 19.01.2010, 15:57
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von Baddy Beitrag anzeigen
Das die Kündigung als solches an sich nicht rechtens ist weis ich auch, binn aber aktuell nicht in der lage mich darum zu kümmern (rechtliche schritte).
Hallo Baddy
Wie hat Dein Chef dann die Kündigung begründet??
An deiner Stelle, ob du in der Lage bist oder nicht ,
solltest du dich rasch mit dem AA wegen der Kündigung in Verbindung setzten. Denn wenn Diese nicht rechtens ist und du sie akzeptierst und nach deiner Krankheit arbeitslos und mittellos bist, kann es passieren das dir das Amt eine Sperre auferlegt und wenn man Krankengeld erhält kann man auf kein Geld verzichten, ich war selber gerade über 6 monate krank...

Zumindest ist das meine Erfahrung, ich wurde auch in Krankheiut gekündigt und sie haben die Kündigung nur akzeptiert, weil der komplette Laden geschlossen wurde und ein Zweitgeschäft für mich unerreichbar gewesen ist.

lg und gute besserung
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Stichworte
berechnung, krangeneld, krank, kündigung

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