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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, bin ganz neu hier und grüsse alle. Ich bin seit 19.Juli 2011 krank und bezog Krankengeld. Zwischenzeitlich wurde mein Zeitvertrag nicht verlängert. Vorsorglich meldete ich mich beim Arbeitsamt, sollte mich wieder melden wenn ich arbeitsfähig bin. Jetzt hat mich der MDK nach Aktenlage gesund geschrieben. Mein Hausarzt und Facharzt erklären mir, dass ich arbeitsunfähig bin. Der Facharzt hat es auch telefonisch der KK erklärt, trotzdem wurde nach Aktenlage gesund geschrieben. Ich habe Widerspruch bei der KK eingelegt. In meinem Krankengeldantrag wurde weiterhin Arbeitsunfähig angekreuzt. Zum April ist Termin zum 2. Krankenhausaufenthalt. Jetzt muss ich beim Arbeitsamt ALG 1 beantragen weil ich sonst nicht Krankenversichert bin und auch keine Bezüge habe, bin Alleinstehend. Wenn ich jetzt mit derselben Diagnose krankgeschrieben werde bei ALG 1, wer zahlt dann? Die KK oder erst 6Wochen das Arbeitsamt? Es ist dann dieselbe Diagnose wie beim Krankengeldbezug. Vielen Dank für eine Antwort LG Gene |
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#2
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| Wenn du zum Zeitpunkt der Alo-Meldung gesund bist und erst danach wieder krank, zahlt die AA bis 6 Wochen Alg I weiter, danach ist die Krankenkasse mit Krankengeld dran. Wenn du zum Zeitpunkt der Alo-Meldung krank bist, gibt es wegen Nichtverfügbarkeit kein Alg I. Wenn die 72 Wochen Krankengeldbezug rum sind, gibt es dann eine Sonderregelung (§ 125 SGB III). Aber das ist jetzt noch kein THema.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hallo, danke Musiker für die Auskunft. Jedoch handelt es sich bei erneuter Krankheit um denselben Diagnoseschlüssel, wobei bei Arbeitnehmern das Krankengeld ab ersten Tag der Folgekrankheit mit derselben Diagnose Krankengeld gezahlt wird. Jetzt weiß ich nicht, ob es bei ALG 1 auch so gehandhabt wird. Denn ich werde weiter krankgeschrieben trotz Entscheidung vom MDK (Aktenlage). Ich frage heute mal beim Arbeitsamt nach. LG. Gene |
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#4
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| Hallo Gene, es handelt sich um einen fortdauernden Krankheitsverlauf mit derselben Diagnose? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#5
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| Hallo Anabell, ja es handelt sich um fortlaufende krankheit, selbe Diagnose LG Gene |
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#6
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| Hallo Gene, du hast fortlaufenden Anspruch auf Krankengeld. Gute Besserung wünscht anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#7
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| Hallo Anabell, Ich hätte Anspruch auf fortlaufend Krankengeld, aber der Medizinische Dienst der KK hat mich nach Aktenlage gesund geschrieben. Zum 31.01.2012. Widerspruch habe ich eingelegt aber bis dato keine Antwort bekommen. Bis der Sachverhalt geklärt ist habe ich kein Einkommen, ich muss die KV selber zahlen wenn ich mich nicht Arbeitslos melde. Das kann ich finanziell nicht und das weiß eine KK auch. So ist das Spiel. Wenn ich mich arbeitslos melde und eine Krankenmeldung vor Leistungsbezug einreiche bekomme ich kein ALG 1. Wenn ich bei Leistungsbezug weniger als 40std. arbeiten kann werde ich im Leistungsbezug herabgestuft. LG Gene |
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#8
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| Der Punkt ist doch der: - Der MD der KK hält Dich für gesund - ergo, keine Krankengeldzahlung mehr - Dein behandelnder Arzt ist anderer Meinung und schreibt Dich AU Verzichte auf die AU, beziehe ALG und warte ab, was der Widerspruch ergibt.
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#9
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| Hallo Gene, es handelt sich einfach um zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Das eine ist deine fortlaufende AU, welche der MdK nach Aktenlage nicht mehr als gerechtfertigt ansieht... etc. Rechtlich gesehen müsstest du "ausharren", bis dein Widerspruch bearbeitet ist und evtl. dann klagen. Der finanziell abgesicherte Weg wäre, so wie gfr schrieb, die Arbeitsfähigkeit und der ALG1-Bezug. Das hätte aber evtl. noch unabsehbare andere Folgen. Wenn du magst, schreib mal per PN um welche Diagnose es sich handelt. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#10
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| Hallo Gfr, hallo Anabell danke für eure Antwort. Ich habe mich arbeitssuchend gemeldet und werde Alg 1 bekommen. Der Weg des geringsten Widerstandes, wegen fehlendem Einkommen, leider. Meine anfängliche Frage war: Wenn ich jetzt mit derselben Diagnose krankgeschrieben werde bei ALG 1, wer zahlt dann? Die KK oder erst 6Wochen das Arbeitsamt? Es ist dann dieselbe Diagnose wie beim Krankengeldbezug. Bei Antragstellung bekam ich die Antwort: es würde unter Arbeitsrecht fallen und darüber dürfe die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes keine Auskunft erteilen. Ich erklärte, das das Arbeitsrecht für jeden wäre, bekam ich die Auskunft, sie wäre darauf nicht geschult und zur Antragstellung da, ich solle bei Antragstellung für Arbeitslosengeld nach fragen und der Termin wurde auf den 22.02.2012 gelegt, obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen dabei hatte. Zum 22.02.2012 wird nur der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, und wieder dieselben Unterlagen verlangt, die am 01.02.2012 schon kopiert wurden. das verstehe einer. LG Gene |
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| krankengeld/alg 1 |
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