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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#11
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| Zitat:
für die Arbeitsagentur zählt nur die AUB, nicht nach welcher Diagnose die AUB erstellt ist. Ansonsten hat dir Musiker doch schon die richtigen Antworten gegeben. Einfach noch mal da nachlesen. Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#12
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| Hallo, ich habe jetzt Alg1 beantragt. Jetzt bekam ich Post von GVK das der MDK die Gesundschreibung aufrechterhält. Allerdings machte es mich stutzig, das ich antworten soll (gesetzter Termin) ob ich meinen Widerspruch aufrecht halten will. Was soll ich mir darunter jetzt vorstellen ? für eine Auskunft wäre ich dankbar. Lg Gene |
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#13
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| Zitat:
wenn ich es richtig verstanden habe, hast du dich arbeitsfähig schreiben lassen und ALG1 beantragt. Wie ich bereits schrieb, handelt es sich zwei unterschiedliche "Paar Schuhe"! ...denn in der Zwischenzeit ist dein Widerspruch gegen den Bescheid der KK bearbeitet und ablehnend beschieden worden. Du kannst das jetzt annehmen oder deinen Widerspruch aufrecht erhalten und klagen. Es geht dabei um ein paar Kalendertage Krankengeldbezug oder die Richtigkeit der durch deinen Arzt bescheinigten fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit. Letzteres entfällt natürlich, wenn du dich hast arbeitsfähig schreiben lassen. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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| krankengeld/alg 1 |
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