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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, hoffe das jemand kann mir auch helfen. Bin seit 2006 in DE, und mache gerade einen Ausbildung. Da ich schwanger geworden bin, und auch noch eine Beschäftigungsverbot bekommen habe, haben wir uns gedacht (ich und mein Mann) das nach der Mutterschutz sollte er in Elternzeit gehen für ein Jahr, so dass ich die letzte Jahr des Ausbildung enden kann. Und nun zu meine Frage: nach meine Ausbildung werde ich Arbeitslos, darf ich dann in Elternzeit gehen? Für eure Antworten ich bedanke mich schon in Voraus, A_driana P.S. Sorry für die eventuellen Sprachfehler, ich habe leider noch keine Deutsche Kurs abgeschlossen. |
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#2
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| Hi. Als Elternzeit bezeichnet man in Deutschland einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben die Eltern einen Rechtsanspruch. Umfangreiche Informationen findet man hier: Elternzeit
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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