| |
| |||||||
| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, erstmal zu mir...: ich bin gelernter werkzeugmechaniker und habe auch 1 1/2jahre als dreher gearbeitet bis zum ende des letzten jahres. dann ist mein zeitvertrag ausgelaufen und nun bin ich arbeitslos und mache auch alles was die von mir wollen...! jetzt zu meinem problem... ich habe direkt nach meiner ausbildung einen meisterkurs in teilzeit (in einem ganz anderen gewerbe) nebenbei gemacht und auch fertig! nur weiß die AfA da nichts von. jetzt würde ich gerne direkt mit einem betriebswirt (HWK) in teilzeit (abendschule) machen. Kann da was in sachen rückzahlungen und/oder bußgeld auf mich zu kommen wie die davon wind bekommen?? |
|
#2
| |||
| |||
| Also, ich bin zwar nicht so fachmännisch, aber ich würde das so sehen: Wenn Du dem Arbeitsamt nachweisen kannst, dass Du Dich während des besagten Zeitraums nebenbei um Arbeit bemüht hast, dennoch aber keine gefunden hast, dann dürfte es in Ordnung gehen. Du müsstest ihnen halt zu verstehen geben, dass Du jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hast. Du musst sogar soweit gehen, dass Du beteuerst, dass Du auf jeden Fall eine arbeit aufgenommen hättest, wenn Du eine bekommen hättest. Da dieses aber leider nicht der Fall war, hast Du die Zeit genutzt und Dich weitergebildet. damit wolltest Du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Du hättest die meisterschule jedoch jederzeit abgebrochen, wenn du eine Stelle gefunden hättest. Wer will behaupten, dass das nicht stimmt? So würde ich denen gegenübertreten. Meiner Meinung nach dürfte Dir dann nichts drohen, aber wie gesagt ich bin kein Fachmann. Vielleicht gibt es da auch irgendwelche Gesetze, die ich nicht kenne... Lg Yasmine |
|
#3
| |||
| |||
| so sehe ich das eigentlich auch... nur die könnten dann ja sagen... warum haben sie uns das denn nicht gesagt und in dem anderen gewerbe beworben... und die meisterschule war ja auch nicht unter der woche... war alle 14 tage sa. und so. |
|
#4
| |||
| |||
| Zitat:
Gut wäre natürlich, wenn Du Bewerbungen und Ablehnungen nachweisen könntest.. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bußgeld, rückzahlung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Rückzahlungen, trotz abgabe von Unterlagen??? | laemmchen82 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 30.07.2009 17:22 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Rückzahlungen von Harzt II - wird von Recklinghausen eingeforder ??? | betina | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 17.04.2009 06:05 |
| Verjährung bei Rückzahlungen von Hartz IV | illerwin | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 0 | 05.04.2009 12:13 |