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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 18.01.2012, 10:36
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Standard Kleingewerbe nicht angezeigt

Guten Tag zusammen,
Leider habe ich im letzten Jahr wohl einen großen ein Fehler gemacht, welchen ich nun gerne berichtigen würde.
Ich war in der Zeit vom 09.05.2011 bis 07.08.2011 Arbeitssuchend gemeldet und habe bei der Arge Leistungen bezogen. (Arbeitslosengeld)
Zu diesem Zeitpunkt habe ich über eine Selbstständigkeit nachgedacht und am 20.6.2011 kurzfristig ein Kleingewerbe angemeldet um mir eventuell ein neues Standbein aufzubauen. Ich habe jedoch versäumt dieses bei der Arge anzuzeigen. Nun teilte man mir mit, auch wenn ich in der Zeit kein Einkommen aus der Selbstständigkeit erhalten habe, dass ich eine Verdienstbescheinigung hätte einreichen müssen.
Nun würde ich dies gerne gerade ziehen jedoch weiß ich nicht genau wie ich das anstellen kann und was mich erwartet.
Ich habe in der Zeit als ich Arbeitslos und mein Gewerbe angemeldet hatte, einige Arbeiten erbracht, jedoch kein Gewinn erzielt weil die Zahlungen welche ich erhalen habe gleich wieder für Ausgaben drauf gingen.
Wie gehe ich jetzt am besten vor um keinen Ärger zu bekommen?
Ich danke euch für eure Tipps bzw. Hilfe
Liebe Grüße
Cali
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  #2  
Alt 18.01.2012, 10:43
Benutzerbild von WalterWinter
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Sprechen wir hier von Arbeitslosengeld oder von ALG-II?
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  #3  
Alt 18.01.2012, 10:51
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Arbeitslosengeld
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  #4  
Alt 18.01.2012, 12:23
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Dann wäre allerdings die Agentur für Arbeit zuständig und nicht die Arge (jetzt Jobcenter).
Zumal es bei dem Kleingewerbe nicht nur um Einkommen sondern auch um den zeitlichen Aufwand den man betrieben hat geht.
Wer mehr als 14,9 Wochenstunden arbeitet gilt als nicht arbeitslos.
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  #5  
Alt 18.01.2012, 12:36
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Ok dann ist es die Agentur für Arbeit ...

Ich habe keine 14,5 Stunden die Woche gearbeitet! Wenn es hochkommt vielleicht 2 -3 Stunden max. und das nicht mal jede Woche.
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  #6  
Alt 18.01.2012, 12:44
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Ich habe gerade mal zusammengezählt, ich habe genau 15,5 Stunden verteilt auf 6 Wochen etwas gemacht.
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  #7  
Alt 18.01.2012, 18:42
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Standard Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit

Zitat: ... Ich habe in der Zeit als ich Arbeitslos und mein Gewerbe angemeldet hatte, einige Arbeiten erbracht, jedoch kein Gewinn erzielt weil die Zahlungen welche ich erhalen habe gleich wieder für Ausgaben drauf gingen.
Wie gehe ich jetzt am besten vor um keinen Ärger zu bekommen? ...

Nun, damit ist sicherlich eine Betriebswirtschaftliche Auswertung gemeint. Auch als Kleinunternehmer ist man verpflichtet, eine Einnahmen- Ausgaben Übersicht zu erstellen.

Interessant werden auch die Ausgangsrechnungen sein, denn da werden normalerweise auch die berechneten Arbeitszeiten aufgeschlüsselt.

Die Auswertung wird übrigens auch dem Finanzamt eingereicht werden müssen, zuzüglich einer Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Es besteht eine Abgabepflicht zu Steuerklärungen.

Und es kann sein, dass die Unterlagen zur Einsicht vorgelegt werden müssen. Dann will das Amt die Richtigkeit der Angaben überprüfen.

Kostenpflichtig erstellt auch ein Steuerbüro die notwendigen Auswertungen.
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  #8  
Alt 18.01.2012, 19:09
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Nur zum Verständnis:
Von welcher Art Tätigkeit sprechen wir denn hier?
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  #9  
Alt 18.01.2012, 21:28
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Ich habe eine ordentliche Einnahmen- Ausgaben Übersicht eine ordentliche Buchführung, alle Belege wie Rechnungen etc. sind vorhanden und es ist alles bereits für die Steuer zusammengepackt.

Ich möchte, dass alles einfach sauber geklärt wissen mit dem Arbeitsamt, ohne das es nachher heißt ich hätte mir Sozialleistungen oder ähnlich erschlichen. Ich habe ein Unternehmen gegründet, in Bereich meins alten und auch meinem neuen Jobs. Das Unternehmen besteht weiter und soll auch noch weiter neben meinem Hauptberuf bestehen.

Bei der Arbeit geht es um einfachen IT Service, Webhosting und Programmierung. All das mit max. 4 -5 Stunden pro Woche, mehr schaff ich auch nicht neben meiner Hauptbeschäftigung.

Das Problem ist einfach das ich es total verpeilt hatte das Gewebe anzuzeigen bwim Arbeitsamt. Ich war bereits im Juni mit dem neuen Unternehmen in ich jetzt Beschäftigt bin in Verhandlung. Dort hab ich dann auch am 8.8 angefangen.
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  #10  
Alt 19.01.2012, 06:22
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Beiträge: 5.834
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Wenn du während des Alg I-Bezuges in deiner selbständigen Tätigkeit wöchentlich unter 15 Stunden gearbeitet und monatlich einen Gewinn von maximal 165 € erzielt hast, hat das auf den Alg I-Anspruch keine Auswirkungen, auch wenn du es verspätet meldest. Du musst nur alles plausibel erklären und nachweisen können.
__________________
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