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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 27.08.2009, 22:32
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Beiträge: 1
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Fall: Beziehe ALG 1 und bin 60 Jahre alt, bin seit 05.10.2008 vom arzt arbeitsunfähig gemeldet, beziehe seit dem 13.11.2008 Krankengeld, wurde im April 2009 von der Krankenkasse für 3 Wochen auf Reha geschickt "die auch ohne Widerspruch antrat", von dem leitendem Arzt von der Reha-Klinik weiterhin bestätigt das ich arbeitsunfähig bin, von meinem Haus-Arzt weterhin arbeitsunfähig geschrieben "letzte Krankenmeldung bis 11.09.2009, beim letztem Arztbesuch am 14.08.2009 hat mir mein Arzt gesagt das er von der Krankenkasse was ausfüllen muss wegen meiner Krankmeldung "hab vergessen zu fragen was genau", dann kommt am 26.08.2009 dass meine Arneitsunfähigkeit von der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) geprüft wurde und diese mich als arbeitsfähig ansehe und ich nur bis zum 28.08.2009 Krankengeld bekomme und mich unverzüglich beim Arbeitsamt mich melde solle. Nun die Fragen: Was passiert jetzt wenn ich mich wieder beim Arbeitsamt melde, denn mein Ziel ist eigentlich bis 13.11.2009 arbeitsunfähig zu sein bzw. Krankengeld zu bekommen, wegen velängerung des Alg 1 mir fehlen nur noch 2 1/2 Monate bis zu diesem Stichtag? Was ich wenn ich dem Arbeitsamt sage das ich arbeitsfähig bin um Alg 1 zu bekommen es besteht ja noch Restanspruch, verfällt dann mein Chance irgendwie die Krankenkasse im nachhinein zu weiterzahlung zu verpflichten, denn als arbeitsunfähiger würde ich natürlich auch vom Arbeitsamt kein Geld bekommen? Soll ich es riskieren vom Arzt mich weiterhin arbeitsunfähig schreiben zu lassen, in meinen Augen unsicheren Rechtsstreit mit der Krankenkasse zu riskieren und für diesen Zeitraum kein Alg 1 bzw. Krankengeld zu bekommen?
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  #2  
Alt 28.08.2009, 20:17
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.985
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Was nutzt dir die Krankschreibung, wenn du kein Krankengeld bekommst und daher auch keine Beiträge in die Alo-Versicherung abgehen? Dann bekommst du auch im November kein neues ALG 1, sondern nur den Rechtsanspruch.

Dir bleibt wohl nur der Weg über Widerspruch und Klage (am besten einstweiliger Rechtsschutz) gegen die Krankenkasse. Diese Einstellungen von Krankengeld ohne Begutachtung, einfach nur nach Liste (eine solche Erkrankung darf nicht mehr als x Wochen betragen) scheinen in letzter Zeit Überhand zu nehmen.

Turtle
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