Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.12.2009, 18:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 1
Standard Kein Anspruch auf ALG 1, warum???

Ich bin Saisonarbeiter, komme im Jahr auf 8 Monate. Warum habe ich im dritten Jahr kein Anspruch auf ALG 1, wenn ich im Winter 2007/2008 Anspruch auf 240 Tage hatte und nur 120 Tage genommen hatte. Dann habe ich wieder 8 Monate gearbeitet und im Winter 2008/2009 nur noch 120 Tage Anspruch gehabt der aufgebraucht wurde. In diesen Winter nach 8 Monate arbeit 2009/2010 habe ich plötzlich keinen Anspruch mehr. Nach meiner Berechnung würden mir noch 240 Tage zustehen. Kann mir einer Erklären warum mein Anspruch trotz arbeit geschrumpft ist und das Jahr 2008/2009 nicht angerechnet wurde??? Vielen Dank im Voraus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.12.2009, 21:28
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Pfeil Ich vermute mal

wahrscheinlich hast Du mit den 8 Monaten nie einen neuen Anspruch erworben.
Du hattest einen Anspruch mal von 240 Tagen gehabt.
Diesen hast in 2 Raten a 120 Tage aufgebraucht.

Für einen Neuanspruch bedarf es 12 Monate und nicht 8 Monate.
Zeiten vor dem Bezug von ALG I werden dabei nicht berücksichtigt.

Einfach mal laienhaft so gedacht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.12.2009, 11:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
§ 123 Anwartschaftszeit


1 Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist

3.
als Saisonarbeitnehmer mindestens 6 Monate,in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Die obige Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer gibt es nicht mehr.

Die neue Regelung zur Anwartschaftszeit wird hier beschrieben.§ 123 SGB III
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG 1 Anspruch nachträglich geltend machen? Filmwschaffender Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 23.12.2009 19:54
Hartz IV/ALG II 2 trotz Anspruch auf ALG I TheRazer Hartz IV 4 - ALG II 2 6 05.11.2009 14:40
Anspruch auf ALG II-Bonus nach ALG I-Bezug Shark Hartz IV 4: U 25 7 03.04.2009 14:43
Ab wann Anspruch auf ALG 2? DerIngo Hartz IV 4 - ALG II 2 4 03.03.2009 16:15


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:54 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0