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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| hi, da mein freund am 06. april die fristlose kündigung bekam, hat er sich sofort arbeitslos gemeldet und ist auch zum job center einen antrag holen. gleichzeitig reichten wir kündigungsschutzklage ein. das arbeitsamt verhängte eine sperrfrist von 3 monaten. job center bezahlte den differenzbetrag anfang mai zum gehalt für die paar tage von april. am 19. mai hatten wir dann die verhandlung. es wurde geklärt das die fristlose in eine fristgerechte zum 15.05 übergeht. dieses teilten wir dem arbeitsamt sowie dem job center mit. das arbeitsamt löste die sperrzeit auf. das job center bezahlte am freitag für diesen monat die differenz zum arbeitslosengeld. beim arbeitsamt erfuhren wir das dieses erst ende des monats zahlen will, rückwirkend. diesen monat stehen wir aber ohne geld da. haben nur knapp 500 eur und können nicht mal miete zahlen. gleichzeitig bekamen wir am samstag ein schreiben vom gericht. der chef hat widerspruch eingelegt. nächste verhandlung erst am 29.07. so können wir also nicht auf das ausstehende gehalt zählen. eskann doch nicht sein dass das arbeitsamt einfach so einen monat aussetzen kann. zwar ist das geld so gesehen für juni, jedoch haben wir im juni keinerlei geld bis auf das vom job center. das geld können wir ja erst im juli einsetzen. das ist doch nicht rechtens? was sollen wir nun machen? grüße kleinermensch |
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#2
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| ALG 1 gibt es immer erst zum Ende des Monats.... Turtle Geändert von Turtle1972 (15.06.2009 um 19:12 Uhr) |
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#3
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#4
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| Und es gilt das Zuflussprinzip im SGB II. Alles was im laufenden Monat rein kommt und sei es auch erst am 30. ist in dem Monat als Einkommen anzurechnen, also auch das ALG I vom Monatsende. Übrigens kann die Agentur für Arbeit auch Vorschüsse auf das ALG I zahlen....und nicht immer nur ARGE/Jobcenter ![]() Gruß Enibas |
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