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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 23.08.2010, 16:46
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Frage Ist mein Anspruch auf ALG I verfallen?

Hallo,
ich bin heute auf der zuständigen ARGE gewesen, um mich nach meinem Anspruch auf ALG I zu erkundigen, die erste Mitarbeiterin an der Info war sehr freundlich und sagte, dass ich ALG I bekomme, hat meine Daten sofort gefunden (Stammdaten, Lebenslauf etc. pp. Dann bin ich weitergeschickt worden zu einer Beraterin und diese andere Dame wiederum meinte, dass der Anspruch auf ALG I nach vier Jahren verfällt, das sei jetzt schon 20 Jahre so. Frage: Ist das wirklich so, ohne wenn und aber und weiss jemand den Gesetzestext?

Zu meiner Situation: Habe 2002-2003 (22 Monate insgesamt befristet im öffentlichen Dienst gearbeitet, (Bruttoverdienst ca. 5000 €, freiwillig versichert). Danach im Krankengeldbezug bis 2005 (Mitte Juni). ALG I Bezug für die Dauer von 6 Wochen bis Ende Juli 2005, dann Mutterschutz, Geburt (meines 3. Kindes) dann Erziehungsgeld, dann nochmals ein Kind bekommen (2007), wieder Erziehungsgeld, dann Landeserziehungsgeld (bis 2009, Sept glaube ich).

Nach Geburt des Kindes in 2005 Bezug von ALG II bis dato - da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Erst wieder ab kommenden Monat frühestens wird dies der Fall sein (Kindergartenplatz für die Jüngste, würde allerdings mit den Öffnungszeiten (bis 14 Uhr) nur halbtags arbeiten können).



Ich bin heut ganz schön geplättet, weil ich so etwas nicht erwartet habe (in HartzIV zu bleiben) Ich habe 3 Berufe, bin Akademikerin und bin zugegebenermaßen skeptisch, bzw. denke bei ALG II stehen einem keinerlei Förderungsmaßnahmen etc. zu. Hätte z.B. die Notwendigkeit up-to-date in Bezug auf Übersetzen zu sein bzw. tendiere zur Selbständigkeit, habe aber keinerlei Ahnung von BWL.

Andere Frage: Hier im Forum habe ich gelesen, dass man aber wieder neuen Anspruch auf ALG I erwerben kann, falls meiner erloschen sein sollte.

Ok, das sind viele Fragen, falls noch Info fehlen, jederzeit rückfragen, danke! Und danke auch für Eure Auskünfte.

lg mamita
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  #2  
Alt 23.08.2010, 19:34
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Hi

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

§ 147 (2)

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Anspruchsvoraussetzungen

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren,

Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben.

Anwartschaftszeit

Stelle einen Antrag auf ALG mit allen erforderlichen Unterlagen über Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld + Krankengeld usw. dann wirst du einen schriftliche Bescheid bekommen.

Wenn ALG abgelehnt wird, muss das begründet werden. Dann hast du zumindest die Gewissheit.

Gleichzeitig kannst du ALG II beantragen.

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 24.08.2010, 08:25
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Beiträge: 3
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Hi auch,
danke für die prompte Auskunft. So wie ich das verstehe, könnte ich dann doch ALG I bekommen. Hatte im Netz recherchiert, aber keinen ähnlichen Fall gefunden.

lg mamita
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  #4  
Alt 24.08.2010, 12:54
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Hi nochmals,
gerade tun sich mir noch kleine Fragezeichen auf, wahrscheinlich denke ich zu kompliziert.

Bezüglich der Verlängerung der Anwartschaftszeiten:

..."das Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat..." Bedeutet das, dass es noch nicht 3 ist oder das 3. Lebensjahr kurz vor dem Abschluß ist, d.h. es demnächst 4 wird?

Die Dame vom ALGII hat mich übrigens angeschrieben, wg. Termin in ca. 4 Wochen - das erwähnte ich auch gestern bei meiner Nachfrage zu ALG I und daraufhin meinte letztere, dass diese Sachbearbeiterin bei ALG II für mich zuständig ist und niemand anderes sonst, punkt. Der Termin ist noch bevor meine jüngste Tochter 3 wird - daher die vorgenannte Frage.

Noch ne Frage: muss ich das extra erwähnen bei ALG II (Fortsetzungsantrag), wenn ich den Antrag auf ALG I stelle (bzw. wann)? Oder haben die nicht eh alle Daten im Austausch? Bin hier in BaWü und noch dazu in einem Kreis, wo die Sachbearbeiter sich selbst nicht mal im klaren sind, wer für was zuständig ist. Manchmal eher zum Nachteil als zum Vorteil für den einzelnen Kunden. Sind auch mindestens 3 mal Dokumente verloren gegangen (und nicht nur von mir), und jeden 2. Monat wechseln die Sachbearbeiter (zumindest was ALGII betrifft, das Landratsamt wg. KdU ist da schon wesentlich zuverlässiger, aber ist ja nur nebenbei bemerkt...mir kommt es jedenfalls so vor, dass man als ALGII Mensch 2. Klasse ist, nur , wer es selbst nicht erlebt hat, kann es nicht wissen) Warum ich das gerade schreibe? Weiss jetzt woher ich das schlechte Gefühl hatte, teilweise noch habe, denn mir schien gestern, dass die Dame am Schalter mir quasi durch die Blume mitteilen wollte: "Stop! Du bist jetzt Hartz IV und da bleibst du auch bitteschön!"

Kann alles nicht sein, würde es doch bedeuten, dass - wie in meinem Fall - Menschen bestraft und diskriminiert würden, wenn sie sich erlauben, Kinder zu bekommen und dann Ansprüche einfach verfallen, hallo?

Nur gut, dass jeder ein Hirn hat und selbst reflektieren kann.

Danke für den Austausch
lg mamita
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  #5  
Alt 24.08.2010, 19:32
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Zitat:
..."das Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat..." Bedeutet das, dass es noch nicht 3 ist oder das 3. Lebensjahr kurz vor dem Abschluß ist, d.h. es demnächst 4 wird?
Hi,

nach einem Jahr (1.Geburtstag) hat das Kind das erste Lebensjahr vollendet.

Mit seinem 3. Geburtstag somit das dritte Lebensjahr vollendet.

Um Gewissheit zu bekommen wirst du nicht umhin kommen einen Antrag auf ALG I zu stellen.

Gleichzeitig solltest du einen Antrag auf ALG II stellen damit dir keine Lücken entstehen.

Im Antrag auf ALG II ist auf die Antragstellung auf ALG I hinzuweisen.

Dann kann die Arge einen Erstattungsantrag auf ALG I stellen, damit da keine doppelten Zahlungen laufen.
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