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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich brauche dringend Hilfe... Also ich hab am 15.02.2009 den Vertrag bei meiner Firma gekriegt und ist befristet bis zum 14.08.2009, also 6 Monate. Mir wurde auch versprochen den Vertrag danach zu verlängern, es ist aber ein Problem aufgetreten..Nähmlich seit dem 06.07.2009 bis zum 01.08.2009 bin ich krankgeschrieben und könnte auch die nächsten zwei Wochen bis zum Vertragsende aus Gesundheitlichen Gründen in der Firma nicht mehr arbeiten. Ich habe mich nicht bei Agentur für Arbeit 3 Monate vorher gemeldet, da ich davon ausgegangen bin dort weiter arbeiten zu können.Durch diese Erkrankung habe ich jetzt auch keine Verlängerung gekriegt. Was soll ich tun?? Habe ich Recht auf ALG 1?? Wann muss ich mich jetzt beim Arbeitsamt melden wenn ich bis zum 14.08.2009 krankgeschrieben bin??? Wäre es besser mich kündigen zu lassen und mich nicht mehr krankschreiben die letzten zwei Wochen vor Vertragsende?? Vielen vielen Dank im Voraus für die Antworten!!! |
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#2
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| Zitat:
mit dieser Beschäftigungszeit von 6 Monaten hast du noch keinen ALG Anspruch erworben. Entweder hast du noch einen Restanspruch auf ALG oder weitere Beschäftigungen, die dann zusammen mindestens 12 Monate in den letzten zwei Jahren ergeben. Ansonsten bleibt nur ALG II. Beim ALG II ist die 3 Monatsmeldung gem.§ 38 SGB III nicht vorgeschrieben. § 38 SGB III Dein Arbeitsvertrag ist befristet zum 14.08.2009, da ist keine Kündigung notwendig. Der Vetrag läuft aus und gut ist.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Ich habe am 15.09.2005 bis 14.09.2008 eine Ausbildung abgeschlossen und beim gleichen Arbeitgeber bis zum 31.12.2008 gearbeitet. Danach war ich Arbeitslos gemeldet vom 01.01.2009 bis zum 14.02.2009, nur 6 Wochen!! Muss noch mal nachfragen..Auch wenn ich mich nicht 3 Monate vorher beim Arbeitsamt gemeldet habe, bekomme ich ALG1 beim befristeten Vertrag?? Denn ich habe von der Firma keine Verlängerung und auch kein Schreiben für keine Verlängerung gekriegt. Muss ich ein schreiben beim Arbeitsamt vorlegen?? Außerdem kann ich dort aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr arbeiten. Kann das ein Arzt bestätigen?? Freue mich sehr auf Ihre Antwort.. Tausend Dank!!!! Viele Grüsse Seka |
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#4
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| Zitat:
wie schon geschrieben, ein neuer Anspruch ist nicht entstanden, sondern hier lebt der alte Restanspruch wieder auf. Natürlich auch in der Höhe des vorherigen ALG -Bezuges. Unter diesen Voraussetzungen war die 3 Monatsmeldung notwendig und sollte jetzt, wenn auch verspätet nachgeholt werden. Ein Schreiben der Firma ist nicht notwendig, da diese Angaben aus der Arbeitsbescheinigung, die der AG immer ausfüllen muss, hervorgehen. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis am 14.08.2009 ordnungsgemäß endet, bedarf es keiner ärztlichen Bescheinigung. Wofür auch?
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| Möchte mich noch bei Ihnen sehr bedanken!! Das war mir eine grosse Hilfe und jetzt bin ich erleichtert.. |
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#6
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| Hallo, ich hoffe ihr habt auch eine Antwort auf meine Frage. Ich bin seid Januar beschäftigt und habe vorher Hartz 4 bekommen. Es sieht so aus als würde ich nur noch 2 bis 3 monaten arbeiten können und dann wieder Arbeitslos werden. Meine Frage: bekomme ich dann weiterhin Hartz 4 ??? Wird es einfach weitergezahlt oder muss ich wieder den Antrag stellen und die ganzen Papiere abgeben??? Gruß |
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#7
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| Wenn Du derzeit kein aufstockendes ALG II erhältst, dann musst Du einen Neuantrag darauf stellen, wenn Du wieder arbeitslos wirst.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Hallo Mandy, danke erstmal für die Antwort. Aufstockendes ??? Es hat sich nichts geändert seid Januar. Ist nicht dazugekommen und auch nichts weggekommen. Also müsste ich genau dabei geblieben sein. |
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#9
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| Aufstockend = zu Deinem jetzigen Gehalt noch ALG II dazu. Offenbar ist dies nicht der Fall, also musst Du einen Neuantrag stellen, auch wenn sich nix weiter geändert hat. Die Zeitspanne ist zu groß.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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