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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes problem...und zwar bin ich gelernter groß- und außenhandelskaufmann und seit dem 1.8. arbeitssuchend...ich beziehe also folge richtig ALG I...wonach ich eigentlich ein jahr anspruch drauf hätte..ich habe aber entschlossen mich umzuorientieren und eine neue ausbildung zu machen zum erzieher...hier für benötige ich ein einschlägiges praktikum welches ich auch im februar dieses jahres beginnen werde welches sich über sechs monate bezieht...nun sagt das arbeitsamt mir aber da dieses über so einen langen zeitraum geht und ich mit dem hintergedanken dran gehe die neue ausbildung zu absolvieren und nicht so den hintergedanken verfolge mich in ein neues arbeitsverhältnis zu begeben habe ich keinen anspruch auf leistung...aber wie kann das sein denn wenn ich mich doch weiterhin bewerbe und die auflagen erfülle die das arbeitsamt von mir verlangt dann können sie mir doch nicht einfach das ALG I streichen oder?!?!?wofür habe ich schliesslich auch eingezahlt?!?!?wieso werden einem menschen der gewillt ist was neues zu erlernen solche steine in den weg gelegt?!?!?und andere die zuhause sitzen und nichts tun lachen sich darüber kaputt...ist das gerecht?!?!? ich freue mich über jede rückmeldung... vielen dank schon mal im voraus... lg |
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#2
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| Das Zauberwort heißt "Verfügbarkeit". Die liegt nicht vor, wenn du eine Tätigkeit von über 15h/Woche (und sei es nur ein Praktikum) ausübst. So ist nunmal die Gesetzeslage. Dabei ist völlig egal, ob du nun eingezahlt hast oder nicht. Das Solidarprinzip richtet sich nicht danach. Manche Menschen, die nie arbeitslos werden haben jahrelang eingezahlt und bekommen nicht einen müden Cent. Turtle |
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#3
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| hallo... zunächst mal danke für die schnelle beantwortung... aber was mir daran nicht ganz geheuer ist und nicht passt ist das ich doch weiterhin verfügbar bin...sollte es so sein das ich an einer massnahme dran teilnehmen soll und ich diese ablehne aufgrund des praktikums verstehe ich es ja aber so lange ich doch nur verfügbar sein muss aber in keiner massnahme stecke kann es doch egal sein...dieses wort verfügbar ist auch irgendwie nicht ganz passend oder sehe ich das falsch?!?!denn nur, weil ich das praktikum absolviere bin ich doch nicht verfügbar oder?!?!oder inwiefern bin ich dann nicht verfügbar ich meine das arbeitsamt ruft mich doch nicht an und sagt hallo herr so und so kommen sie jetzt bitte her wir haben eine stelle für sie...ich werde in der zeit wo ich ja " verfügbar" sein muss doch eh nur zuhause sitzen und " nix tun" wo ist da die verfügbarkeit?!!?also das ist schon alles ein wenig ungerecht finde ich..die menschen die sich bemühen und was tun werden bestraft so sieht es in meinem falle ja nunmal aus..und die leute die noch extra fehler in die bewerbung setzen ja die werden quasi noch mit entgelt belohnt... gibt es denn einen weg wie ich das praktikum absolvieren kann ohne auf meine bezüge verzichten zu müssen?!?!?! lg |
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#4
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| Ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock, über eine feststehende Gesetzlichkeit zu diskutieren. Gehst du einer Beschäftigung -und dazu zählt ein Praktikum- von über 15h/Woche nach, dann bist du nicht verfügbar und damit nach der Definition des § 119 SGB III nicht arbeitslos. Arbeitslosigkeit ist aber die Grundvoraussetzung zum Bezug von ALG! Du kannst auch gern selbst nochmal nachlesen, ich zitiere aus § 119: (3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Turtle |
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#5
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| Ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock, über eine feststehende Gesetzlichkeit zu diskutieren. Also, ehrlich gesagt, finde ich das auch für heftig. 1. deine Auskunft hier, und 2. natürlich das, was das Amt nicht zu lassen will. Das erinnert mich nämlich daran, dass ich auch mal 2 Monate lang arbeitslos war. Der verlorene Job hatte 27,5 Std. wöchentlich. Das Amt wollte mich umgehend in eine Vollzeitfortbildung schicken. Kannst du mir bitte mal den Unterschied erklären? Oder sind Diskussionen hier nicht erwünscht. Solange er täglich zur Verfügung steht, und sein Pensum an Bewerbungen für den alten Beruf schreibt, kann ich da keinen menschlichen Fehler erkennen. BTW: vielleicht sollte man sowas ja auch nur heimlich machen. Ist das strafbar, wenns hinterher rauskommt? |
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#6
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| Zum Diskutieren ist tatsächlich ein anderes Unterforum gedacht. Dieses hier ist zum Beantworten der Fragen. Die Frage lautete: "Bekomme ich noch ALG 1, wenn ich ein ungenehmigtes Vollzeitpraktikum mache?". Die klare und GESETZLICH BEGRÜNDETE Antwort lautet: "Nein, weil du nicht verfügbar bist.". Und darüber gibt es nichts zu diskutieren! Wem die Gesetze nicht gefallen, soll sich an seinen Bundestagsabgeordneten wenden. Über etwas zu diskutieren, was man im Forum nicht ändern kann: dafür ist hier nicht der Platz! Und wenn dir meine Auskünfte nicht gefallen, die dich überhaupt nichts angehen, weil du nicht der Fragesteller bist, dann halt dich einfach raus. Turtle |
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