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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich habe seit dem 27.02.2009 kurzfristig einen Job bekommen (befristet für 4 Monate). Der 27.02.2009 war ein Samstag, folgedessen habe ich direkt am Montag bei der ARGE (habe zum ALG I ergänzend Hartz IV bekommen) und beim Arbeitsamt angerufen und Mitteilung über den neuen Job gemacht. Promt bekam ich ein Schreiben beider Behörden, dass mir ab sofort sämtliche Leistungen eingestellt werden aufgrund der neuen Arbeit bzw. dass ich sogar dem Arbeitsamt noch einen (mir zu hoch erscheinenden Betrag) zurückerstatten soll wegen Überzahlung. So... nun zu meiner Frage: Mein neuer Job ist im öffentlichen Dienst. Heißt für mich, ich werde wohl insgesamt 6 Wochen auf mein erstes Gehalt warten dürfen und weiß bis dato auch noch nicht genau, was ich brutto bzw. netto verdiene. Ich bin in einer Tarifgruppe drinn aber es könnte sein, dass ich noch diverse Extrabezüge bzw. Abschläge erhalten werde. Bin ich dann nicht eigentlich noch automatisch für März 2010 anspruchsberechtigt was ALG I betrifft?? Geldeingang wird aller voraussicht nach erst zum 15.04. auf meinem Konto zu verbuchen sein... ich sitze jetzt schon fast ohne Geld da und hoffe, dass ich wenigstens noch zum 18. das Kindergeld meines Sohnes ausgezahlt bekomme von der Familienkasse den wegen meinem neuen Job im öffentlichen Dienst, kann es sein, dass ich das jetzt auch nicht mehr bekomme, weil ich es neu über den öffentlichen Dienst beantragen musste, was dann zusammen mit den Bezügen zum 15.04. ausgezahlt werden würde.... Jugendamt wegen Kindergartenkosten und Wohngeldstelle wegen Wohngeld meines Sohnes habe ich noch nicht Bescheid gesagt, weil ich wenigstens hoffe von diesem Geld (Wohngeld) noch "überleben zu können" bis zum 15.04., wenn es denn dann am 30. kommen sollte. Sollte ich nicht mehr berechtigt sein, werde ich es natürlich zurück zahlen aber dieses Türchen wollte ich mir jetzt noch offen lassen. Also, wer kann mir Antwort darauf geben, ob ich noch anspruchsberechtigt bin für März 2010 Alg I zu erhalten, wenn der Geldeingang meines neuen Arbeitgebers für den Monat März erst zum 15. des Monats April erfolgen wird? Cosmos |
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#2
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| Zitat:
leider nein. Mit dem Tag deiner Arbeitsaufnahme bist du nicht mehr arbeitslos und somit ist die Rechtsgrundlage für den Bezug von ALG I entfallen. Du hättest sofort bei der ARGE bis zur ersten Lohnzahlung ein Darlehen beantragen können. (4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. § 23 SGB II Kannst du aber jetzt auch noch.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Für April könnte ein Darlehen in Frage kommen. Allerdings wäre wahrscheinlich auch ein ein Vorschuss durch den Arbeitgeber möglich. Im März gibt es offenbar keinen Einkommenszufluss, daher sollte sich ein höherer Anspruch an Alg 2 ergeben. Du solltest also mit der ARGE hinsichtlich des Anspruches für März sprechen. |
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